1-16
1.6.1.6
Geräte- und Anlagen-
teile, an denen Inspektions-,
Wartungs- und Reparaturarbeiten
durchgeführt werden, müssen
durch Abklemmen des Minuspols
an der Batterie spannungsfrei
geschaltet werden.
1.6.2 Hydraulik
1.6.2.1
Arbeiten an hydraulischen
Einrichtungen dürfen nur Perso-
nen mit speziellen Kenntnissen und
Erfahrungen in der Hydraulik
durchführen!
1.6.2.2
Alle Leitungen, Schläuche
und Verschraubungen regelmäßig
auf Undichtigkeiten und äußerlich
erkennbare Beschädigungen über-
prüfen! Beschädigungen umge-
hend beseitigen! Herausspritzen-
des Öl kann zu Verletzungen und
Bränden führen.
1.6.2.3
Zu öffnende Hydraulik-
Systemabschnitte vor Beginn der
Reparaturarbeiten entsprechend
den Baugruppenbeschreibungen
drucklos machen!
1.6.2.4
Hydraulikleitungen fach-
gerecht verlegen und montieren!
Anschlüsse nicht verwechseln!
Ersatzteile müssen den vom
Hersteller festgelegten technischen
Anforderungen entsprechen. Dies
ist insbesondere durch Original-
ersatzteile gegeben.
1.6.3 Lärm
Schallschutzeinrichtungen am Ge-
rät müssen während des Betriebes
in Schutzstellung sein.
S11C/S13C