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Hinweise nach VdS-Richtlinien
2156-2, 2386, 3169-1 und 3169-2
Hinweis!
Der Zylinder muss mit einem einbruchhemmenden Türschild (mit oder ohne
Ziehschutz) der entsprechenden Klasse geschützt werden.
Dabei darf der Zylinder maximal 3 mm überstehen.
Verlust der ID-Mittel: Die ID-Mittel müssen sicher aufbewahrt werden. Sie dürfen
nur den berechtigten Personen zugänglich sein.
Bei Verlust eines ID-Mittels muss dieses unverzüglich gesperrt werden. Gegebe-
nenfalls muss der Zylinder ausgetauscht werden.
Informationspflicht gegenüber dem Anlagenbetreiber: Der Anlagenbetreiber
ist zusammen mit der Dokumentation zur Schließanlage über die Notwendigkeit
einer gewissenhaften Schließanlagenverwaltung zu informieren. Insbesondere
sind auf die Gefahren durch Verlust der ID-Mittel und keinem ID-Träger zuzu-
ordnenden ID-Mittel hinzuweisen. Bei Schließanlagen, die mit mechanischen
Schließzylindern erstellt werden, muss der Anlagenbetreiber den Hinweis erhal-
ten, dass Änderungen der Anlagenstruktur, die Einfluss auf den Schließplan haben,
mit dem Hersteller abzustimmen sind.
Mindestanforderung an die Schließanlagenverwaltung:
Die Software zur Verwaltung der Schließanlage muss mindestens folgende Funk-
tionen enthalten:
· PC-gesteuertes Schließanlagen-Verwaltungsprogramm auf Basis eines aktuellen
Betriebssystems
· Passwortschutz, um die Datensicherheit zu gewährleisten
· Verfügbarkeit von Formularen für Schlüsselausgabe und -rücknahme, von Be-
stellungen für Schlüssel und Schließzylinder, von Schließplänen u.ä.
· Verwalten der Schlüssel nach Status, z.B. „ausgegeben", „Schlüsselschrank",
„Verlust"
· Verwalten der Schließzylinder nach Status, z.B. „montiert", „defekt", „bestellt"
· Anzeige von Zugangsberechtigungen, bezogen auf Schlüssel bzw. Personen
· Auswertung von Beständen an Schlüsseln und Schließzylindern
· Planung möglicher Erweiterungen der Schließanlage
Hinweise nach VdS-Richtlinien 2156-2, 2386, 3169-1 und 3169-2