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Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
2.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
2.1.1
Bestimmungsgemäße Verwendung
In diesem Abschnitt finden Sie die grundlegenden
Sicherheitsbestimmungen für den Betrieb des
Stromerzeugers beschrieben.
Jede Person, die den Stromerzeuger bedient oder mit
diesem arbeitet, muss dieses Kapitel lesen und seine
Bestimmungen in die Praxis umsetzen.
Der Stromerzeuger entspricht dem Stand von Wissenschaft
und Technik, sowie dem geltenden
Sicherheitsbestimmungen zum Zeitpunkt des
Inverkehrbringens im Rahmen seiner bestimmungsgemäßen
Verwendung.
Konstruktiv konnten weder der vorhersehbare Fehlgebrauch
noch die Restgefahren vermieden werden, ohne die
bestimmungsgemäße Funktionalität einzuschränken.
Die Information über Gefahren erfolgt durch spezielle
Warnhinweise entweder direkt am Stromerzeuger und/oder
in der technischen Dokumentation.
Der Stromerzeuger erzeugt im Rahmen eines
Netzersatzbetriebes elektrische Energie zur Einspeisung in
ein ortsbewegliches Verteilersystem.
Der Stromerzeuger darf nur innerhalb der angegebenen
Grenzen für Spannung, Leistung und Nenndrehzahl im
Freien verwendet werden (siehe Typenschild).
Der Stromerzeuger darf nicht an andere Energieverteilungs-
(z.B. die öffentliche Stromversorgung) und
Energieerzeugungssysteme (z.B. andere Stromerzeuger)
angeschlossen werden.
Der Stromerzeuger darf in explosionsgefährdeten
Umgebungen nicht eingesetzt werden.
Der Stromerzeuger darf in brandgefährdeten Umgebungen
nicht eingesetzt werden.
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungsgemäße Verwendung
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