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  • FRANÇAIS, page 92
2.1.3

Restgefahren

Lebensgefahr
Verletzungsgefahr
Analysiert und bewertet wurden die Restgefahren vor
Konstruktions- und Planungsbeginn des Stromerzeugers
mittels einer Gefahrenanalyse.
Konstruktiv nicht vermeidbare Restgefahren während des
gesamten Lebenszyklus des Stromerzeugers können sein:
Lebensgefahr
Verletzungsgefahr
Umweltgefährdung
Sachschäden am Stromerzeuger
Sachschäden an weiteren Sachwerten
Leistungs- bzw. Funktionalitätseinschränkungen
Bestehende Restgefahren vermeiden Sie durch das
praktische Umsetzen und Beachten dieser Vorgaben:
der speziellen Warnhinweise am Stromerzeuger
der allgemeinen Sicherheitshinweise in dieser Anleitung
der speziellen Warnhinweise in dieser Anleitung
Lebensgefahr für Personen kann am Stromerzeuger
entstehen durch:
Fehlgebrauch
unsachgemäße Handhabung
fehlende Schutzeinrichtungen
defekte bzw. beschädigte elektrische Bauteile
Berührung mit nassen Händen
Kraftstoffdämpfe
Motorabgase
Verletzungsgefahr für Personen kann am Stromerzeuger
entstehen durch:
unsachgemäße Handhabung
Transport
heiße Teile
zurückspringendes Starterseil des Motors
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Bestimmungsgemäße Verwendung
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