2.2
Qualifikation und Pflichten
2.3
Persönliche Schutzausrüstung
2.4
Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze
Lebenszyklus
Transport
Betrieb
Pflege und Wartung Reinigen
Alle Tätigkeiten am Stromerzeuger dürfen nur von hierzu
geeigneten Personen durchgeführt werden.
Diese müssen,
die Unfallverhütungsvorschriften und
Sicherheitsanweisungen des Stromerzeugers kennen
und anwenden können.
das Kapitel "Allgemeine Sicherheitsbestimmungen"
gelesen haben.
die Inhalte des Kapitels "Allgemeine
Sicherheitsbestimmungen" verstanden haben.
die Inhalte des Kapitels "Allgemeine
Sicherheitsbestimmungen" praktisch anwenden und
umsetzen können.
die technische Dokumentation verstanden haben und
praktisch umsetzen können.
Diese persönliche Schutzausrüstung müssen Sie bei allen in
dieser Anleitung beschriebenen Tätigkeiten am
Stromerzeuger tragen:
Gehörschutz
Schutzhandschuhe
Die Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze (Arbeitsbereiche)
am Stromerzeuger werden von den auszuführenden
Tätigkeiten innerhalb der einzelnen Lebenszyklen bestimmt:
Tätigkeit
im Fahrzeug
durch Bedienpersonal
Aufstellen
Betreiben
Tanken
Stillsetzen
Warten
Tab. 2.1: Gefahrenbereiche und Arbeitsplätze am Stromerzeuger
Allgemeine Sicherheitsbestimmungen
Gefahrenbereich
Umkreis von 1,0 m
Umkreis von 5,0 m
Umkreis von 2,0 m
Umkreis von 1,0 m
Qualifikation und Pflichten
Arbeitsbereich
keiner
Umkreis von 1,0 m
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