Bild 1-1
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1.5.1.34
Bei Arbeitspausen und
Arbeitsschluß hat der Fahrer das
Gerät auf tragfähigem und mög-
lichst ebenem Untergrund abzu-
stellen und gegen Bewegung zu
sichern.
1.5.2 Sonderarbeiten im
Rahmen der Nutzung des
Gerätes und Störungsbe-
seitigung im Arbeitsablauf;
Entsorgung
1.5.2.1
In den Betriebsanleitun-
gen (Gerät und Motor) vorgeschrie-
bene Einstell-, Wartungs- und
Inspektionstätigkeiten und -termine
einschließlich Angaben zum Aus-
tausch von Teilen/Teilausrüstun-
gen einhalten. Diese Tätigkeiten
darf nur Fachpersonal durchführen.
1.5.2.2
Bei allen Arbeiten, die den
Betrieb, die Umrüstung oder die
Einstellung des Gerätes und ihrer
sicherheitsbedingten Einrichtungen
sowie Inspektion, Wartung und Re-
paratur betreffen, Ein- und Aus-
schaltvorgänge gemäß den
triebsanleitungen (Gerät und Mo-
tor) und Hinweise für Instandhal-
tungsarbeiten beachten!
1.5.2.3
Vor allen Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten ist der
Motor stillzusetzen!
1.5.2.4
Bei allen Wartungs- und
Instandsetzungsarbeiten muß die
Standsicherheit des Gerätes oder
des Anbaugerätes gewährleistet
sein.
1.5.2.5
Wartungs- und Instand-
setzungsarbeiten dürfen nur durch-
geführt werden, wenn das Anbau-
gerät auf dem Boden abgesetzt,
abgestützt oder gleichwertige Maß-
nahmen gegen Bewegung ge-
troffen sind.
Bei Wartungs- und Instandset-
zungsarbeiten unter dem Schaufel-
arm müssen
- die Schaufelarmstütze (1-1/Pfeil)
eingelegt werden (die Schaufel-
armstütze befindet sich im Werk-
zeugfach - 4-1/12).
Be-
S11C/S13C