A
B
C
D
Bild 7-5
7-3
A
2
1
C
2
1
D
GEFAHR
- Das Gerät läßt sich nur unter er-
heblichem Kraftaufwand lenken.
- Gerät in Schrittgeschwindigkeit
(2 km/h) abschleppen.
- Die Schleppentfernung sollte
1 km nicht überschreiten.
- Bei längerer Wegstrecke ist das
defekte Fahrzeug zu verladen
(Verzurrpunkte siehe 7-1/1 und
7-4/2).
- Die max. zulässige Lastauf-
nahme der Rangier- und Ab-
schleppkupplung (7-1/2) beträgt
horizontal in Längsrichtung 6,8 t.
- Die max. zulässige Lastauf-
nahme der vorderen Verzurr-
punkte (7-4/2) beträgt bei einem
angenommenen Abspannwin-
kel von 45° 3,0 t.
7.2
Kranverlasten
Auf folgende Dinge ist bei der Kran-
verlastung besonders zu achten:
- Der Aufnahmepunkt ((7-5/A
Gerät ohne Standardschaufel)
bzw. (7-5/A
- Gerät mit Stan-
2
dardschaufel)) des Tragmittels
(7-5/B) muß genau senkrecht
über dem Schwerpunkt (7-5/C
bzw. 7-5/C
) des Gerätes liegen
2
(siehe Bild 7-5), damit sich das
Lastaufnahmemittel waagerecht
über der Längsmittelachse des
Gerätes befindet.
- Die Anschlagmittel (7-5/D) müs-
sen senkrecht von den Aufnah-
mepunkten des Gerätes (7-1/1
und 7-4/1) nach oben geführt wer-
den.
GEFAHR
Eine zulässige Tragfähigkeit von
mindestens 4,5 t ist für die An-
schlagmittel erforderlich.
-
1
1
S11C/S13C