6-13
6.4
Verwendung
weiterer Anbaugeräte
GEFAHR
1.
Es dürfen nur die in dieser
Betriebsanleitung beschriebenen
Anbaugeräte benutzt werden.
2.
Weitere Anbaugeräte müssen
über/durch den Hersteller bezogen
werden.
3.
Bei eigenmächtigen Änderun-
gen der zugelassenen Anbaugeräte
oder Benutzung nicht zugelasse-
ner Anbaugeräte erlischt der Gewähr-
leistungsanspruch.
Alle damit verbundenen Gefahren
gehen auf den Betreiber bzw. Fah-
rer über.
S11C/S13C