VII. Wichtiger Hinweise zur CE‐Kennzeichnung
Handhabung der Maschine
1. Vor Transport der Maschine muss ihr
Gesamtgewicht festgestellt und geprüft
werden, ob die manuelle Handhabung
ohne Sicherheitseinschränkung möglich
ist.
2. Generell wird empfohlen, diese
Maschine mit Hilfe von Hebezeugen zu
handhaben.
Umgebungsanforderungen an den
Aufstellort
1. Der Aufstellort muss in
Übereinstimmung mit den lokalen
Gesetzen und Vorschriften für die
Sicherheit am Arbeitsplatz
ausreichend beleuchtet sein.
VII Elektrik
ELEKTRISCHER ANSCHLUSS/TRENNEN VOM STROMNETZ & BETRIEB
3‐phasige Stromversorgung:
1. Elektrischer Anschluss:
1. Mitgeliefert wird ein 4‐adriges Kabel
für den Anschluss Ihrer Maschine an
die 3‐phasige Stromversorgung.
Bitte schließen Sie Ihre
Maschine an eine
Stromversorgung mit
manueller
Netztrennvorrichtung in
Übereinstimmung mit Absatz 5.3 der
EN 60204‐1, wie z.B. einem
Sicherungslasttrenner oder einer
Steckverbindung, an.
Sind entsprechende Informationen
nicht verfügbar, gilt ein Mindestwert
von 300 Lux als Faustregel für die
Ausleuchtung von Aufstellort und
Arbeitsplatz.
2. Der Aufstellort der Maschine muss
eben und ausreichend groß für ihren
Betrieb sein.
Schalldruckpegel
1. Der Schalldruckpegel dieser
Maschine während des Betriebs
beträgt ca. 75 db(A).
2. Entsprechende
Schallschutzmaßnahmen ‐ auch unter
Berücksichtigung des Lärmpegels in
der Arbeitsumgebung ‐ sind
erforderlich.
2. Zum Schutz der Steuer‐ und
Regeleinrichtung der Maschine
empfehlen wir die Verwendung einer
Sicherung mit einer
Sicherungsleistung von 6 A; zudem
darf der Gesamtabstand zwischen
Sicherung und Anschlussklemme 1,5
m nicht überschreiten.
3. Die genaue Netzspannung, Frequenz
und Phasenanzahl entnehmen Sie
bitte dem Installationsschema und
Schaltplan.
Nach dem Anschluss muss die
4.
korrekte Richtung der
Säulenbohrmaschine überprüft
werden.
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