Dieses Gerät wird ohne bereits angeschlossenen Abzug geliefert. Der Abzug für
Verbrennungsprodukte muss installiert und gemäß den geltenden Vorschriften
angeschlossen werden. Ebenso ist auf die entsprechende Raumlüftung zu achten.
INSTALLATIONSORT
Der Raum, in dem das Gasgerät installiert wird, muß über eine für die Gasverbrennung
notwendige Luftzufuhr verfügen (2 m
Die Luftzufuhr muß direkt durch eine oder mehrere Öffnungen der Außenwände erfolgen, mit
einem freien Gesamtquerschnitt von mindestens 100 cm
Die Öffnungen sollten in Bodennähe und vorzugsweise gegenüber der Ableitung der
Verbrennungsprodukte angebracht werden; sie müssen so hergestellt sein, daß eine
Verstopfung sowohl von innen als auch von außen nicht möglich ist.
Ist die Durchführung der erforderlichen Öffnungen nicht möglich, kann die Luft von einem
angrenzenden Raum mit geeigneter Lüftung zugeleitet werden, sofern es sich nicht um ein
Schlafzimmer oder einen Gefahrenraum handelt.
In diesem Fall muß der Lufteintritt durch die Küchentür erfolgen.
Falls sich oberhalb der Kochmulde ein Hängeschrank oder eine Saughaube befindet,
muss der Abstand zwischen Kochmulde und Hängeschrank oder Saughaube mindestens
650 mm betragen (Abb. 9.9).
ABLEITUNG DER VERBRENNUNGSPRODUKTE
Die Verbrennungsprodukte des Gas gerätes müssen mittels einer direkt mit dem Freien ver-
bundenen Rauchabzug abgeleitet werden (siehe 9.9).
Ist dies nicht der Fall, ist die Verwendung eines Elektrolüfters möglich, der an der
Außenwand oder am Fenster angebracht ist und eine stündliche Lufterneuerung leistet,
die 3-5 mal dem Volumen der Küche entspricht (Abb. 9.10).
Der Lüfter darf nur dann installiert werden, wenn Öffnungen für den Lufteintritt vorhanden
sind, siehe Beschreibung Kapitel "Installationsort".
Abzug
Verbrennungsprodukte
Öffnung für
Lufteintritt
Abb. 9.9
110
3
/h x kW).
2
.
Elektrolüfter Ableitung
Verbrennungsprodukte
Abb. 9.10
Öffnung für
Lufteintritt