Einfach umgelegt
Anschlagart einfach umgelegt:
Bei der Anschlagart einfach umgelegt oder auch Hänge-
gang genannt, werden die Anschlagmittel U-förmig
einmal um die Last gelegt. Dabei werden die freien
Enden nach oben geführt und in den Kranhaken bzw. in
die Lastaufnahmeeinrichtung eingehängt, d. h. die Last
liegt dabei lediglich in den Anschlagmitteln. Für die
Verdopplung der Tragfähigkeit, darf der max. Neigungs-
winkel ß = 6 ° nicht überschreiten.
Im Hängegang darf nicht angeschlagen werden!
Ausnahme ist der Anschlag:
• großstückiger Lasten, sofern ein Zusammenrutschen
der Anschlagmittel und eine Verlagerung der Last
verhindert wird.
• langer stabförmiger Lasten, sofern eine Schrägstel-
lung der Last, ein Verrutschen der Anschlagmittel und
ein Herausschießen der Last oder von Teilen der Last
vermieden wird.
Diese Forderung betreffen nicht das Anlüften und An-
heben der Last im bodennahen Bereich.
Anschlagart doppelt umschlungen
Dieses Verfahren bietet höhere Sicherheit bei losen
Bündeln durch zusätzliches Umschlingen der Last.
Besondere Beachtung bei den Anschlagarten umschlun-
gen und doppelt umschlungen verlangt die Bestimmung
der Tragfähigkeit von Gehängen. So bleibt z. B. die
Tragfähigkeit eines einsträngigen Gehänges weiter
aufrecht, wenn der Haken nach dem Umschlingen in
den Aufhängering eingehängt wird. Wird hingegen bei
einer einsträngigen Ringkette nach dem Umschlingen
der Ring in den Kranhaken eingehängt, so ergibt sich
dadurch die Tragfähigkeit eines zweisträngigen
Gehänges (siehe Abb. 4.7.2 bis 4.7.5).
Abb. 4.7.2: Hängegang
Anschlagketten 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
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Abb. 4.7.3: Hängegang
Abb. 4.7.4: doppelt umschlungen
4.8 Anbauteile
Für die bestimmungsgemäße Verwendung der Anbauteile
sind deren spezifische Betriebsanleitungen zu berück-
sichtigen, sofern diese nicht in der vorliegenden
Betriebs anleitung näher beschrieben sind.
5. Einsatzbeschränkungen
ACHTUNG: Anschlagketten nicht über
scharfe Kanten führen (Kanten-Radius
kleiner als Nenndicke der Kette). Kette
durch Kantenschoner bzw. durch
Zwischenlagen schützen. Beim Einsatz an
ungeschützten scharfen Kanten ist die
Tragfähigkeit der Kette in DE, CH und LU
nach der DGUV Regel 109-017 um 20 % zu
reduzieren. Nach ÖNORM ist eine Reduzierung
um 50 % zu berücksichtigen. Länderspezifi-
sche Vorschriften sind zu beachten.
Diese Art der Belastung tritt beispielsweise bei
Schnürgängen auf.
Abb. 5.1: richtig
Abb. 5.3: richtig
Abb. 4.7.5: doppelt umschlungen
Abb. 5.2: falsch
Abb. 5.4: falsch