• Verschleiß (Dickenabnahme) im Hakengrund ≥ 5 %
(Katalogmaß „h" Abb. 13.4)
• Beschädigungen wie: Schnitte, Kerben, Rillen, lineare
Anrisse, übermäßige Korrosion, Verfärbung durch
Wärmeeinfluss, verbogene oder verdrehte Ketten-
glieder oder andere Fehler
• Bolzendurchmesser um 10 % von seinem Nennmaß
(Katalogmaß) reduziert
Abb. 13.1: Verformungen
Abb. 13.3: Abnahme der Dicke
des Kettengliedes
Abb. 13.5: Aufweitung am Haken/
Ausklinkung der Hakensicherung
• Beschlag- und Zubehörteile von Anschlagketten:
Benutzungsverbot bei mechanischen Beschädigungen
durch Quetschungen, Einkerbungen oder Rissbildung,
Verformung durch Verbiegen, Verdrehen oder
Eindrücken, Beschädigungen an Sicherungen sowie
bei Querschnittsminderungen von 5 % (D, B) und
mehr bei Ösen, Bolzen, Bügeln von Schäkeln und
Haken, Aufweitung des Hakens (Öffnung C) um mehr
als 10 %. Eine herausgeklappte Sicherungsfalle zeigt
die Überlastung des Hakens an.
Anschlagketten 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
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Abb. 13.2: Unzulässiger Verschleiß
oder Dehnung an einem Kettenglied
Abb. 13.4: Aufweitung am Haken/
Verschleiß im Hakengrund
Abb. 13.6: Beschädigung an
Sicher ungen/Querschnitts-
minderungen
14. Reparatur
Nachfolgende Instandsetzungsmaßnahmen dürfen nur
von befähigten Personen mit den dazu erforderlichen
Fähigkeiten und Kenntnissen durchgeführt werden.
Bei der Instandsetzung eines Kettenstranges ist die
Kette in ihrer ganzen Länge zu erneuern. Einzelteile,
die gebrochen, sichtbar verformt bzw. gedehnt, stark
korrodiert sind, nicht entfernbare Ablagerungen (z. B.
Schweißspritzer), tiefe Schnitte, Kerben, Rillen, Anrisse
aufweisen oder überhitzt wurden, müssen ausgetauscht
werden. Fehlende Sicherungen wie Fallen, Trigger, Stifte
sowie defekte, gebrochene oder fehlerhafte Federn sind
zu ersetzen. Verwenden Sie beim Tausch nur original
PFEIFER-Ersatzteile und Zubehör der passenden
Güteklasse und Nenngröße. Es sind nur neue Bolzen,
Spannhülsen und andere Sicherungselemente zu
verwenden.
Fehlende Tragfähigkeitsanhänger dürfen nach Über-
prüfung und erforderlichenfalls Instandsetzung des
Gehänges durch einen neuen Anhänger ersetzt werden,
sofern die Tragfähigkeit aufgrund der Stempelung der
Einzelteile und der Bauart eindeutig feststellbar sind.
Dokumentation
Die Prüfungen durch eine eine befähigte Person und
deren Ergebnisse sowie die Instandsetzung sind in der
Kettenkartei zu dokumentieren und über die gesamte
Nutzungsdauer der Kette aufzubewahren. Diese
Aufzeichnungen und das Prüfzeugnis bzw. die
Werksbescheinigung des Herstellers müssen der
jeweiligen nationalen Gewerbeaufsicht auf Verlangen
gezeigt werden können.