3. Gesetzliche und normative
Grundlagen sowie Vorschriften
3.1 Vorschriften und technische
Regeln, die bei der Erzeugung bzw.
Herstellung der Anschlagmittel
berücksichtigt wurden
Zutreffende EG-Richtlinien:
• EG-Maschinenrichtlinie 2006/42/EG
Angewendete harmonisierte europäische Normen:
• DIN EN 818-1 – Kurzgliedrige Rundstahlketten für
Hebezwecke – Sicherheit – Teil 1: Allgemeine
Abnahmebedingungen
• DIN EN 818-2 – Kurzgliedrige Rundstahlketten für
Hebezwecke – Sicherheit – Teil 2: Mitteltolerierte
Rundstahlketten für Anschlagketten – Güteklasse 8
• DIN EN 818-4 – Kurzgliedrige Rundstahlketten für
Hebezwecke – Sicherheit – Teil 4: Anschlagketten –
Güteklasse 8
• DIN EN 818-6 – Kurzgliedrige Rundstahlketten für
Hebezwecke – Sicherheit – Teil 6: Anschlagketten –
Festlegungen zu Informationen über Gebrauch und
Instandhaltung
• DIN 21061:2020-02 (Entwurf, ehemals PAS 1061)
• DIN EN 1677-1 Einzelteile für Anschlagmittel –
Sicherheit – Teil 1: Geschmiedete Einzelteile
Güteklasse 8
• DIN EN 1677-2 Teil 2: Geschmiedete Haken mit
Sicherungsklappe Güteklasse 8
• DIN EN 1677-3 Teil 3: Geschmiedete,
selbstverriegelnde Haken Güteklasse 8
• DIN EN 1677-4 Teil 4: Einzelglieder Güteklasse 8
Anschlagketten 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
4
3.2 Vorschriften und technische Re-
geln, die bei der Verwendung und
Nutzung sowie bei der Prüfung der
Anschlagmittel angewendet werden
müssen
• Arbeitsmittelrichtlinie 2009/104/EG und deren
nationale Umsetzungen
• Regelwerke der gesetzlichen Unfallversicherungen
• EN-Normen sowie nationale Normen und weitere
anerkannte technische Regeln der Mitgliedstaaten der
Europäischen Union oder der Türkei oder anderer
Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäi-
schen Wirtschaftsraum, abhängig vom Einsatzort des
Anschlagmittels Beispiele angewandter nationaler
Vorschriften und Normen zur Verwendung, Nutzung
und Prüfung, sowie Regeln für Sicherheit und
Gesundheit bei der Arbeit mit Anschlagmitteln:
• Deutschland: DGUV Regel 109-017 (ehemalig
BGR 500) Betreiben von Arbeitsmitteln
• Deutschland: DGUV Information 209-013
• Österreich: AMVO (Arbeitsmittelverordnung)
• Schweiz: EKAS Richtlinien
• o. Ä
4. Beschreibung/
Technische Daten
PFEIFER ein- und mehrsträngige Anschlagketten
Güteklasse 8, Güteklasse 10 und 12 werden aus
PFEIFER-Ketten, Verbindungsgliedern und Zubehör teilen
zusammengebaut. Sie dienen dazu, eine Verbindung
zwischen einer zu hebenden Last und einem Kranhaken
herzustellen (d. h. anschlagen) um in weiterer Folge die
Last zu heben und zu transpor tieren.
Jede Anschlagkette ist nach der EN 818-1 gekenn-
zeichnet. Ausgestattet mit einem Tragfähigkeits-
anhänger, der die maximale Tragfähigkeit – bei
mehrsträngigen Anschlagketten in Abhängigkeit des
Neigungswinkels – angibt. Darüber hinaus ist auf dem
Tragfähigkeitsanhänger die Anzahl der Kettenstränge,
die Seriennummer sowie der Nenndurchmesser der
Kette angegeben.