13. Prüfungen und Wartungen
Während des Gebrauchs werden Anschlagketten
Bedingungen ausgesetzt, welche ihre Sicherheit
beeinflussen können. Es ist deshalb notwendig, ihren
sicheren Gebrauchszustand durch Wartung, Prüfung
und Reparatur aufrecht zu erhalten.
Wartung: Anschlagketten sollen stets gereinigt, trocken
und gegen Korrosion geschützt, z. B. leicht eingeölt, sein.
Insbesondere bei Zubehör mit beweglichen Teilen sollen
Bolzen oder Lager geölt sein um sie vor Korrosion,
erhöhtem Verschleiß und Festfressen zu schützen.
Prüfung vor dem ersten Gebrauch: Vor dem ersten
Gebrauch der Anschlagkette muss sichergestellt
werden, dass:
• Die Anschlagkette genau der Bestellung entspricht
• Die Kennzeichnungs- und Tragfähigkeitsangaben auf
der Anschlagkette mit den Angaben auf dem
Prüfzeugnis bzw. der Werksbescheinigung überein-
stimmen
• Ggf. alle Einzelheiten über die Anschlagkette in eine
Kettenkartei übertragen wurden
• Überprüfung, ob vorgeschriebene Kennzeichnung,
wie beispielsweise Tragfähigkeitsanhänger, vorhanden
sind
• Diese Anleitung für den richtigen Gebrauch von
Anschlagketten vorliegt und vom Anwender gelesen
und verstanden wurde
Prüfung vor jedem Gebrauch
Der sichere Gebrauchszustand der Anschlagkette ist
visuell vor jedem Gebrauch durch den Anwender zu
prüfen. Es ist dabei auf offensichtliche Schäden oder
Benutzungserscheinungen zu achten. In jedem
Zweifelsfalle bzw. bei Vorliegen eines oder mehrerer
Ablegekriterien muss die Anschlagkette außer Betrieb
genommen und zur Überprüfung einer befähigten
Person übergeben werden.
Allgemeine Prüfungen
Die Anschlagkette ist in gereinigtem Zustand zu prüfen –
sie muss frei von Öl, Schmutz und Rost sein. Aus-
geschlossen sind bei der Reinigung Verfahren, die
Werkstoffversprödung, Überhitzung, Werkstoff abtragung,
etc. verursachen. Es dürfen dabei keine Risse oder andere
Mängel verdeckt werden. Bei der Überprüfung ist für
angemessene Beleuchtung zu sorgen. Die Anschlagkette
ist in ganzer Länge zu untersuchen. Im Zweifelsfall ist sie
dem Hersteller zur Überprüfung zu schicken.
Prüfungen nach außergewöhnlichen Ereignissen
Außergewöhnliche Ereignisse – z. B. Unfälle, schlag-
artige Belastung, Überhitzung, Überlastung, Kollision,
Einfluss von Säuren und Chemie – beeinträchtigen die
Betriebssicherheit der Anschlagkette. Nach solchen
Fällen ist die Anschlagkette sofort außer Betrieb zu
nehmen und durch eine befähigte Person zu überprüfen.
Prüfung durch eine befähigte Person
Die Überprüfung durch eine befähigte Person in
Über einstimmung mit nationalen gesetzlichen Regelun-
gen ist in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Wenn
diese nichts anderes vorschreiben ist die Überprüfung
längstens im Abstand von 12 Monaten durchzuführen.
Bei häufigem Einsatz mit maximaler Tragfähigkeit oder
unter Bedingungen mit Einsatzbeschränkungen, bei
erhöhtem Verschleiß oder Korrosion ist dieser Zeitraum
so zu verkürzen, dass die Betriebstauglichkeit sicherge-
stellt ist. Die Prüfung beinhaltet eine Sicht- und
Funktionsprüfung. Die Prüfung ist zu dokumentieren und
vom Betreiber aufzubewahren. Nach längerer Lagerung
ist die Anschlagkette vor der ersten Inbetriebnahme
ebenfalls durch eine befähigte Person zu überprüfen,
wenn der regelmäßige Termin überschritten oder wenn
die Kette nicht ordnungsgemäß gelagert wurde.
Belastungsprüfung
Mindesten alle drei Jahre ist die Anschlagkette durch
eine befähigte Person einem Rissprüfungsverfahrens –
wie magnetische Rissprüfung oder Farbeindringver-
fahren zu unterziehen (in Österreich ist diese Prüfung
bereits nach zwei Jahren durchzuführen!). Im Anschluss
an diese Prüfung muss eine Sicht- und Funktions-
prüfung erfolgen. Bei häufigem Einsatz mit maximaler
Tragfähigkeit oder unter Bedingungen mit Einsatzbe-
schränkungen ist dieser Zeitraum so zu verkürzen,
dass die Betriebstauglichkeit sichergestellt ist.
Ablegekriterien
Bei Auftreten folgender Mängel muss das Anschlag-
mittel sofort zur Instandsetzung außer Betrieb
genommen werden:
• Kennzeichnung zur Tragfähigkeit oder zum Identitäts-
nachweis des Anschlagmittels sind unleserlich oder
fehlen
• Verformungen an Aufhänge-, Ketten- oder anderen
Anschlagelementen (Abb. 13.1)
• Unzulässiger Verschleiß oder Dehnung an einem
Kettenglied liegt z. B. dann vor, wenn das Nennmaß
der inneren Länge um 5 % überschritten ist. Dies
entspricht einer äußeren Längung von 3 % (Abb. 13.2)
• Abnahme der Dicke des Kettengliedes an irgendeiner
Stelle im Mittel um >10 % (Abb. 13.3)
• Deutliche Längenunterschiede in der Stranglänge
bei mehrsträngigen Anschlagketten
• Anzeichen einer Aufweitung an Haken, d. h. z. B.
merkliche Vergrößerung der Maulöffnung. Die
Vergrößerung der Maulöffnung soll 10 % des
Nennwertes (Katalogmaß „m" Abb. 13.4) nicht
übersteigen oder so sein, dass die Hakensicherung
sich nicht ausklinkt (Abb. 13.5)
Anschlagketten 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
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