5.2 Weitere Einsatzbeschränkungen
Anschlagketten dürfen nicht außerhalb der angeführten
Temperaturbereiche eingesetzt werden. Nach einem
Einsatz außerhalb der angegebenen Temperaturbereiche
sind die Anschlagketten sofort außer Betrieb zu nehmen.
PFEIFER-Anschlagketten und Zubehörteile sind für
20.000 Lastwechsel ausgelegt. Bei hohen dynamischen
Belastungen besteht dennoch die Gefahr, dass Ketten
oder Bauteile beschädigt werden.
Beim Einsatz als Lastmagnet-Anschlagketten
(Elektro-Magnete): mind. um eine Kettennenndicke
erhöhen – Rücksprache mit Firma PFEIFER.
Werden nicht alle Einzelstränge einer Anschlagkette
gleichzeitig genutzt, ist die angegebene Tragfähigkeit
auf dem Tragfähigkeitsanhänger nicht zutreffend. Die
zulässige Belastung ist der Tragfähigkeitstabelle in
Abhängigkeit von Kettendimension, der verwendeten
Stanganzahl und der Güteklasse zu entnehmen. In
keinem Fall darf eine Anschlagkette über die gekenn-
zeichnete Tragfähigkeit hinaus belastet werden.
Einzelstränge, die nicht benutzt werden, sind in das
Aufhängeglied zurückzuhängen, um eine Gefährdung
durch freies Schwingen oder unbeabsichtigtes Einhaken
zu vermeiden.
Besonders gefährdende Bedingungen: Bei den Angaben
in dieser Betriebsanleitung wird die Abwesenheit von
besonders gefährdenden Bedingungen vorausgesetzt.
Besonders gefährdende Bedingungen schließen
Offshore-Einsätze, das Heben von Personen und das
Heben von potenziell gefährdeten Lasten wie flüssige
Metalle, oder kerntechnisches Material ein. Für solche
Fälle ist die Zulässigkeit und der Grad der Gefährdung
mit PFEIFER abzuklären.
6. Sachwidrige Verwendung
GEFAHR: Unsachgemäßer Umgang mit
Anschlagketten stellt eine Gefahr für das
Leben von Personen und Gütern dar.
Insbesondere ist die Person unter oder
neben der Last gefährdet. Vorsicht vor
pendelnden Lasten.
ACHTUNG: Zusammenbau unterschied-
licher Ketten-Güten sowie Bauteilen und
von Ketten und Bauteilen unterschiedlicher
Hersteller nur nach Rücksprache mit dem
betreffenden Hersteller. Eine Montage darf
nur durch eine befähigte Person erfolgen.
Anschlagketten 12/2021 / Änderungen vorbehalten!
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Haken dürfen nicht an und auf der Spitze belastet
werden: Aufhängeglieder müssen im Kranhaken frei
beweglich sein. Die Last darf nur im Hakengrund und
in Lastrichtung angehoben werden. Haken nur mit
funktionsfähiger Sicherung nutzen, wenn nicht anders
zugelassen. Kettenbauteile dürfen nicht auf Biegung
beansprucht werden.
Abb. 6.1: falsch
Eine Veränderung der Anschlagkette vom Lieferzustand
ist nicht zulässig.
PFEIFER-Anschlagketten sind nicht für die Verwendung
mit Lebensmitteln, kosmetischen oder pharmazeuti-
schen Erzeugnissen sowie unter stark korrosiven
Einflüssen (z. B. Säuren, Laugen, Chemikalien,
Abwasser, ...) bestimmt. Sie dürfen auch nicht den
Dämpfen von Säuren und Chemikalien ausgesetzt
werden. Darüber hinaus dürfen PFEIFER-Anschlagketten
nicht in Beizereien, Feuerverzinkereien und ähnlichen
Betrieben (korrosionsfördernd) eingesetzt werden,
wegen unsichtbaren Rostfraß in den Fugen bzw. wegen
Versprödung oder Rissbildung.
PFEIFER-Anschlagketten sind nicht für den Personen-
transport sowie für den Einsatz in explosionsgeschütz-
ten Bereichen vorgesehen. Sie dürfen auch nicht zum
Heben von flüssigem Metall verwendet werden.
Kettenstränge dürfen nicht verdreht oder geknotet
werden.
Alle Arten von Oberflächenbehandlungen wie Ablaugen,
Abbeizen oder zum Beispiel nachträgliches Aufbringen
von Oberflächenüberzügen sind gefährliche Prozesse.
Die Eignung und Zulassung ist abzuklären.
PFEIFER-Anschlagketten dürfen ohne Tragfähigkeitsan-
hänger nicht eingesetzt werden.
7. Inbetriebnahme
Lastgewicht und Schwerpunkt ermitteln: Die zulässige
Tragfähigkeit (WLL) der Anschlagkette darf nicht
überschritten werden. Unbenutzte Ketten-Stränge
in den Aufhängepunkt einhängen.
Abb. 6.2: falsch