Ausserordentliche Wartung; Entsorgung - Promac 930E Notice Originale

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Wartung
Nachstehend sind die wichtigsten Wartungseingriffe angeführt, die in tägliche, wöchentliche, monatliche und halbjährliche
Eingriffe unterteilt werden können. Die Nichteinhaltung der vorgesehenen Arbeiten bedingt einen vorzeitigen Verschleiß
und geringere Leistung der Maschine.
Tägliche Wartung
-
Allgemeine Reinigung der Maschine von angefallenen Spänen.
-
Reinigung des Spindelkonus.
-
Kontrolle des Werkzeugverschleisses.
-
Funktionieren der Schutzabdeckungen kontrollieren.
Wöchentliche Wartung
-
Allgemeine, sorgfältige Reinigung der Maschine von angefallenen Spänen.
-
Reinigung und Schmierung der Spindel.
-
Schärfung der Werkzeuge.
-
Schutzabdeckungen auf Funktion und allfällige Defekte kontrollieren.
Monatliche Reinigung
-
Alle Schrauben nachziehen.
-
Schutzabdeckungen und Vorrichtungen auf ihre Integrität kontrollieren.
Keilriemenwartung
-
Der Keilriemen muss in der richtigen Spannung laufen, damit die Kraft des Motors auf das Werkzeug optimal
übertragen wird. Netzkabel ausziehen! Den Riemendeckel öffnen. Die Spannschraube lösen und den
Motor spannen oder lösen, bis der Riemen die richtige Spannung erreicht (ca. 10mm Durchhang).
-
Zum Wechseln des Keilriemens die Spannschraube lösen, den Keilriemen ersetzen und Spannen wie oben
beschrieben. Den Riemendeckel wieder schliessen!

AUSSERORDENTLICHE WARTUNG

Die außerordentliche Wartung ist vom Fachpersonal durchführen zu lassen. Es empfiehlt sich auf jeden Fall, sich an Ihren
Maschinenhändler zu wenden.
Als außerordentliche Wartung ist auch die Wiederherstellung der Schutzabdeckungen und Sicherheitsvor- richtungen
anzusehen.
AUSSERBETRIEBSETZUNG
Wenn die Bohrmaschine längere Zeit nicht verwendet wird, empfiehlt es sich:
- den elektrischen Netzstecker zu ziehen.
- die Maschine sorgfältig zu reinigen und ausreichend zu konservieren.
- falls erforderlich, die Maschine mit einer Plane zuzudecken.

ENTSORGUNG

Allgemeine Vorschriften
Bei der endgültigen Abrüstung und Verschrottung der Maschine muss der Art und der Zusammensetzung der zu
entsorgenden Materialien Rechnung getragen werden. Dies bedeutet im Einzelnen:
-
Eisenhaltige Materialien und Gusseisen, die allerdings immer nur aus Metall bestehen, bei welchem es sich
um einen sekundären Rohstoff handelt, müssen, vorbehaltlich der Vergütung der enthaltenen Bestandteile,
den zur Einschmelzung ermächtigten Eisenwerken übergeben werden.
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