Prüfungspflicht; Hinweis Zum Typenschild; Hinweis Zur Vermietung/Verleihung Von Probst-Geräten - probst SVZ-UNI-VARIO Instructions D'emploi

Pince de manutention pour cônes
Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles

Les langues disponibles

Wartung und Pflege
7.4
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ siehe BGR 500).
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
Diese Prüfplaketten können bei uns bezogen werden. (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-Aufkleber mit
Jahreszahl)
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„SICHERHEITSPRÜFUNG" gut sichtbar anzubringen.
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
7.5

Hinweis zum Typenschild

Gerätetyp, Gerätenummer und Baujahr sind wichtige Angaben zur Identifikation des Gerätes. Sie sind bei
Ersatzteilbestellungen, Gewährleistungsansprüchen und sonstigen Anfragen zum Gerät stets mit anzugeben.
Die maximale Tragkraft gibt an, für welche maximale Belastung das Gerät ausgelegt ist.
Die maximale Tragkraft darf nicht überschritten werden.
Das im Typenschild bezeichnete Eigengewicht ist bei der Verwendung am Hebezeug/Trägergerät (z.B. Kran,
Kettenzug, Gabelstapler, Bagger...) mit zu berücksichtigen.
Beispiel:
7.6
Hinweis zur Vermietung/Verleihung von PROBST-Geräten
Bei jeder Verleihung/Vermietung von PROBST-Geräten muss unbedingt die dazu gehörige Original
Betriebsanleitung mitgeliefert werden (bei Abweichung der Sprache des jeweiligen Benutzerlandes, ist
zusätzlich die jeweilige Übersetzung der Original Betriebsanleitung mit zuliefern)!
Datum
Sachkundiger
25 / 25
Firma

Publicité

Chapitres

Table des Matières
loading

Ce manuel est également adapté pour:

54000041

Table des Matières