Wartung und Pflege
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Wartung und Pflege
6.1
Wartung
Um eine einwandfreie Funktion, Betriebssicherheit und Lebensdauer des Gerätes zu gewährleisten, sind die
in der unteren Tabelle aufgeführten Wartungsarbeiten nach Ablauf der angegebenen Fristen
durchzuführen.
Es dürfen nur Original-Ersatzteile verwendet werden, ansonsten erlischt die Gewährleistung.
Alle Arbeiten dürfen nur bei stillgelegtem Gerät erfolgen!
Bei allen Arbeiten muss sichergestellt sein, dass sich das Gerät nicht unabsichtlich schließen kann.
Verletzungsgefahr!
WARTUNGSFRIST
Täglich
Monatlich
Monatlich
6.2
Reparaturen
•
Reparaturen am Gerät dürfen nur von Personen durchgeführt werden, die die dafür notwendigen
Kenntnisse und Fähigkeiten besitzen.
•
Vor der Wiederinbetriebnahme muss eine außerordentliche Prüfung durch einen Sachverständigen
durchgeführt werden.
6.3
Prüfungspflicht
•
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ siehe DGUV Vorschrift 1-54 und DGUV
Regel 100-500).
•
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
•
Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH erfolgen.
Kontaktieren Sie uns unter:
•
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„Sachkundigenprüfung / Expert inspection" gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-
Aufkleber mit Jahreszahl).
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Auszuführende Arbeiten
•
Maschine von Steinstaub reinigen
Schnittzähne des Unter- und Obermessers auf Verschleiß prüfen Messer bei Bedarf drehen
oder ersetzen. Ein Messer hat drei Schnittkanten und kann daher drei Mal verwendet
werden. Siehe auch Explosionszeichnung in der Anlage.
Tätigkeiten:
•
Befestigungsschraube lösen
•
Messer um 90° (oder 120°) drehen oder austauschen
•
Befestigungsschraube anziehen
•
Maschine auf Verschleiß und Schäden prüfen
service@probst-handling.com
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