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Wartung und Pflege
7.4
Prüfungspflicht
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ siehe DGUV Vorschrift 1-54 und DGUV
Regel 100-500).
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH erfolgen.
Kontaktieren Sie uns unter:
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„Sachkundigenprüfung / Expert inspection" gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-
Aufkleber mit Jahreszahl).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
54500004
service@probst-handling.de
Datum
18 / 19
Sachkundiger
V4
Firma
DE

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