Wartung und Pflege
6.4
Prüfungspflicht
•
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen Sachkundigen
geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ siehe DGUV Vorschrift 1-54 und DGUV
Regel 100-500).
•
Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
•
Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH erfolgen.
Kontaktieren Sie uns unter:
•
Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„Sachkundigenprüfung / Expert inspection" gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.: 2904.0056+Tüv-
Aufkleber mit Jahreszahl).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
56100050/56100051/56100052/56100053/56100054
service@probst-handling.com
Datum
Sachkundiger
V1
19 / 20
Firma
DE