DEUTSCH
1. ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN ZUM LICHTBOGENSCHWEISSEN ...... 29
2.1 HAUPTMERKMALE ..................................................................................................... 30
2.2 GRUNDZUBEHÖR ....................................................................................................... 30
2.3 SONDERZUBEHÖR ..................................................................................................... 30
3. TECHNISCHE DATEN ........................................................................................................ 30
3.1 TYPENSCHILD ............................................................................................................. 30
5. INSTALLATION ................................................................................................................... 31
5.3.1 Empfehlungen .................................................................................................... 31
5.3.3.2 Anschluss des Schweißstromrückleitungskabels .................................. 31
5.3.3.3 Brenner ................................................................................................. 31
5.3.4.2 Anschluss des Schweißstromrückleitungskabels .................................. 31
7. BETRIEBSART MIG-MAG .................................................................................................. 32
7.1 Handbetrieb .................................................................................................................. 32
7.2 Synergiebetrieb ............................................................................................................ 32
ENDLOSSCHWEISSMASCHINE ZUM LICHTBOGENSCHWEISSEN IN DEN
VERFAHREN MIG-MAG, FLUX WIG UND MMA IN BERUF UND GEWERBE.
Anmerkung: Nachfolgend wird der Begriff „Schweißmaschine" verwendet.
1. ALLGEMEINE SICHERHEITSVORSCHRIFTEN ZUM LICHTBOGENSCHWEISSEN
Der Bediener muß im sicheren Gebrauch der Schweißmaschine ausreichend
unterwiesen sein. Er muß über die Risiken bei den Lichtbogenschweißverfahren,
über die Schutzvorkehrungen und das Verhalten im Notfall informiert sein.
(Siehe auch die Norm „EN 60974-9: Lichtbogenschweißeinrichtungen. Teil 9:
Errichten und Betreiben").
- Vermeiden Sie den direkten Kontakt mit dem Schweißstromkreis; die von der
Schweißmaschine bereitgestellte Leerlaufspannung ist unter bestimmten
Umständen gefährlich.
- Das Anschließen der Schweißkabel, Prüfungen und Reparaturen dürfen nur
ausgeführt werden, wenn die Schweißmaschine ausgeschaltet und vom
Versorgungsnetz genommen ist.
- Bevor Verschleißteile des Brenners ausgetauscht werden, muß die
Schweißmaschine ausgeschaltet und vom Versorgungsnetz genommen
werden.
- Die Elektroinstallation ist im Einklang mit den einschlägigen Vorschriften und
Unfallverhütungsbestimmungen vorzunehmen.
- Die Schweißmaschine darf ausschließlich an ein Versorgungsnetz mit
geerdetem Nullleiter angeschlossen werden.
- Stellen Sie sicher, daß die Strombuchse korrekt mit der Schutzerde verbunden
ist.
- Die Schweißmaschine darf nicht in feuchter oder nasser Umgebung oder bei
Regen benutzt werden.
- Keine Kabel mit verschlissener Isolierung oder gelockerten Verbindungen
benutzen.
- Ist eine Einheit zur Flüssigkeitskühlung vorhanden, darf diese nur bei
ausgeschalteter und vom Versorgungsnetz getrennter Schweißmaschine
befüllt werden.
- Schweißen Sie nicht auf Containern, Gefäßen oder Rohrleitungen, die
entflammbare Flüssigkeiten oder Gase enthalten oder enthalten haben.
- Arbeiten Sie nicht auf Werkstoffen, die mit chlorierten Lösungsmitteln gereinigt
worden sind. Arbeiten Sie auch nicht in der Nähe dieser Lösungsmittel.
- Nicht an Behältern schweißen, die unter Druck stehen.
- Entfernen Sie alle entflammbaren Stoffe (z. B. Holz, Papier, Stofffetzen o. ä.)
- Sorgen Sie für ausreichenden Luftaustausch oder geeignete Hilfsmittel, um
die beim Schweißen in Lichtbogennähe freiwerdenden Rauchgase abzuführen.
Es ist systematisch zu untersuchen, welche Grenzwerte für die jeweilige
Zusammensetzung, Konzentration und Einwirkungsdauer der Schweißabgase
INHALTSVERZEICHNIS
s.
9. INFO-MENÜ ........................................................................................................................ 33
10. MENÜ MASSEINHEIT ...................................................................................................... 33
11. MENÜ EINSTELLUNGEN ................................................................................................. 33
12.1 ALLGEMEIN ............................................................................................................... 33
12.2 VERFAHRENSWEISE ................................................................................................ 33
13.1 ALLGEMEIN ............................................................................................................... 33
15. JOBS-MENÜ ..................................................................................................................... 34
16. WARTUNG ........................................................................................................................ 34
17. FEHLERSUCHE (TAB. 7) ................................................................................................. 34
gelten.
- Die Gasflasche muß vor Wärmequellen einschließlich Sonneneinstrahlung
geschützt werden (falls verwendet).
- Der Brenner, das Werkstück und eventuell geerdete (und zugängliche)
Metallteile in der Nähe sind elektrisch sachgerecht zu isolieren.
Dies kann normalerweise erreicht werden durch das Anlegen von für diesen
Zweck vorgesehenen Handschuhen, Schuhen, Kopfbedeckungen und
Kleidungsstücken und durch den Einsatz von Trittbrettern oder isolierenden
Matten.
- Die Augen sind stets mit geeigneten, den Normen UNI EN 169 oder UNI EN
379 entsprechenden und auf Masken montierten Filtern oder mit Helmen zu
schützen, die der Norm UNI EN 175 genügen.
Verwenden Sie feuerhemmende Schutzkleidung (nach der Norm UNI EN 11611)
und Schweißhandschuhe (nach der Norm UNI EN 12477), um zu vermeiden,
dass die Haut der vom Lichtbogen ausgehenden ultravioletten und infraroten
Strahlung ausgesetzt wird. Auch andere, sich in der Nähe aufhaltende
Personen sind mit nicht reflektierenden Schirmen und Vorhängen zu schützen.
- Geräuschemission: Wenn aufgrund besonders intensiver Schweißarbeiten
ein persönlicher täglicher Expositionspegel (LEPd) von mindestens 85 dB(A)
ermittelt wird, ist die Verwendung sachgerechter persönlicher Schutzmittel
vorgeschrieben (Tab. 1).
- Beim Übergang des Schweißstroms entstehen elektromagnetische Felder
(EMF) in der Nähe des Schweißstromkreises.
Die elektromagnetischen Felder können medizinische Hilfen beeinträchtigen (z.
B. Herzschrittmacher, Atemhilfen oder Metallprothesen).
Für die Träger dieser Hilfen müssen angemessene Schutzmaßnahmen getroffen
werden, beispielsweise indem man ihnen der Zugang zum Betriebsbereich der
Schweißmaschine untersagt.
Diese Schweißmaschine genügt den technischen Produktstandards für den
ausschließlichen Gebrauch im Gewerbebereich und für berufliche Zwecke. Die
Einhaltung der Basisgrenzwerte, die für die Einwirkung elektromagnetischer
Felder auf den Menschen im häuslichen Umfeld gelten, ist nicht sichergestellt.
Der Bediener muss die folgenden Vorkehrungen treffen, um die Einwirkung
elektromechanischer Felder zu reduzieren:
- Die beiden Schweißkabel sind möglichst nahe beieinander zu fixieren.
- Der Kopf und der Rumpf sind so weit wie möglich vom Schweißstromkreis
fernzuhalten.
- Die Schweißkabel dürfen unter keinen Umständen um den Körper gewickelt
werden.
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16.1.1 BRENNER ........................................................................................................ 34
16.1.2 Drahtzufuhr ....................................................................................................... 34
s.