Eine gereinigtes Druckluftwerkzeug ge-
währleistet beim nächsten Arbeitsein-
satz eine problemlose Handhabung.
Reinigen und pflegen Sie das Druckluft-
werkzeug sofort nach der Benutzung mit
äußerster Sorgfalt.
Alle beweglichen Teile sollten von Zeit zu
Zeit geölt werden.
Wird bei der Reinigung die Strahldüse
entfernt, muss das Gewinde, wie auch
die Dichtung mit leichtem Fett behandelt
werden. Verwenden Sie keine silikonhal-
tige Schmiermittel.
Lagern Sie Ihre Druckluftwerkzeuge/-
geräte nur in trockenen Räumen.
Stellen Sie durch regelmäßige Wartung
die Sicherheit des Druckluftwerkzeugs
sicher.
Verschraubungen auf festen Sitz prüfen,
wenn nötig festziehen.
Vermeiden sie den Kontakt mit gefähr-
lichen Substanzen, die sich auf dem
Werkzeug abgelagert haben.
Tragen
sie
geeignete
Schutzausrüstung und beseitigen Sie
gefährlichen Substanzen mit geeigneten
Maßnahmen vor der Wartung.
5. Lagerung
Zum Schutz vor Verunreinigungen sollte
das Produkt nach jedem Gebrauch ab-
gedeckt werden. Die Verpackung kann
zur Lagerung des Produkts eingesetzt
werden.
Bewahren Sie das Produkt und seine
Bedienungsanleitung zusammen auf.
Lagern Sie die Maschine und deren
Zubehör an einem dunklen, trocknen,
staub- und frostfreien Ort.
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DE/AT/CH
6. Entsorgung
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Das Triman-Logo gilt nur für Frankreich.
persönliche
6.1 Umweltverträglichkeit und
Materialentsorgung
Beschichtungsstoffe sind Sondermüll, die
entsprechend entsorgt werden müssen.
Beachten Sie die örtlichen Vorschriften.
Umweltschädliche Chemikalien dürfen
nicht ins Erdreich, Grundwasser oder in
die Gewässer gelangen.
Achten Sie beim Kauf von Farben, La-
cken und anderen Beschichtungsstoffen
auf deren Umweltverträglichkeit.
Die Verpackung besteht aus um-
weltfreundlichen Materialien, die
Sie über die örtlichen Recycling-
stellen entsorgen können.
Möglichkeiten zur Entsorgung des
ausgedienten Gerätes erfahren Sie
bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtver-
waltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung
der Verpackungsmaterialien bei
der Abfalltrennung, diese sind ge-
kennzeichnet mit Abkürzungen (a)
und Nummern (b) mit folgender Be-
deutung: 1–7: Kunststoffe/ 20–22:
Papier und Pappe/80–98: Ver-
bundstoffe.