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Allgemeines
1.1
Kennzeichnung des Modells
Modell:
Automatische Spritzpistole PILOT WA XV / WA XV ziehbar
Typen:
WA XV
WA XV ziehbar
WA XV -ND (HVLP System)
Hersteller:
WALTHER Spritz-und Lackiersysteme GmbH
Kärntner Str. 18-30
D-42327 Wuppertal
Tel.: 0202 / 787-0
Fax: 0202 / 787-217
www.walther-pilot.de • Email:info@walther-pilot.de
1.2
Bestimmungsgemäße Verwendung
Die automatische Spritzpistole PILOT WA XV / -ziehbar dient ausschließlich der Ver-
arbeitung spritzbarer Medien. Da sämtliche materialführenden Teile aus Edelstahl
gefertigt sind, können auch wasserhaltige bzw. aggressive Materialien verspritzt wer-
den, wie z.B.:
• Lacke und Farben
• Fette, Öle und Korrosionsschutzmittel
• Kleber
• Keramikglasuren
• Beizen
Sind die Materialien, die Sie verspritzen wollen, hier nicht aufgeführt, wenden Sie
sich bitte an WALTHER Spritz- und Lackiersysteme GmbH, Wuppertal.
Die spritzbaren Materialien dürfen lediglich auf Werkstücke bzw. Gegenstände aufge-
tragen werden.
Die Temperatur des Spritzmaterials darf 80°C grundsätzlich nicht überschreiten.
Die Modelle der Baureihe PILOT WA WA XV / -ziehbar ist keine handgeführte Spritz-
pistole und muß deshalb an einer geeigneten Halterung befestigt werden.
Die bestimmungsgemäße Verwendung schließt auch ein, daß alle Hinweise und
Angaben der vorliegenden Betriebsanleitung gelesen, verstanden und beachtet wer-
den.
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20 660
20 664
20 671
Das Gerät erfüllt die Explosionsschutz-Forderungen der Richtlinie 94 / 9 EG
(ATEX100a) für die auf dem Typenschild angegebene Explosionsgruppe, Geräte-
kategorie, und Temperaturklasse.
Beim Betreiben des Gerätes sind die Vorgaben dieser Betriebsanleitung unbe-
dingt einzuhalten.
Die vorgeschriebenen Inspektions- und Wartungsintervalle sind einzuhalten.
Die Angaben auf den Geräteschildern bzw. die Angaben in dem Kapitel techni-
sche Daten sind unbedingt einzuhalten und dürfen nicht überschritten werden.
Eine Überlastung des Gerätes muss ausgeschlossen sein.
Das Gerät darf in explosionsgefährdeten Bereichen nur nach Maßgabe der zu-
ständigen Aufsichtsbehörde eingesetzt werden.
Der zuständigen Aufsichtsbehörde bzw. dem Betreiber obliegt die Festleg-
ung der Explosionsgefährdung (Zoneneinteilung).
Es ist betreiberseitig zu prüfen und sicherzustellen, daß alle technischen Daten
und die Kennzeichnung gemäß ATEX mit den notwendigen Vorgaben überein-
stimmen.
Anwendungen, bei denen der Ausfall des Gerätes zu einer Personengefährdung
führen könnten, sind betreiberseitig entsprechende Sicherheitsmaßnahmen vorzu-
sehen.
Falls im Betrieb Auffälligkeiten erkannt werden, muss das Gerät sofort stillgesetzt
werden und es ist mit WALTHER-PILOT Rücksprache zu halten.
Erdung / Potentialausgleich
Es muß sichergestellt werden, dass die Spritzpistole separat oder in Verbindung
mit dem Gerät auf dem sie aufgebaut ist, ausreichend geerdet ist (maximaler
Ω).
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Wiederstand 10
1.3
Sachwidrige Verwendung
Die Spritzpistole darf nicht anders verwendet werden, als es im Abschnitt 1.2 Be -
stimmungsgemäße Verwendung geschrieben steht.
Jede andere Verwendung ist sachwidrig.
Zur sachwidrigen Verwendung gehören z.B.:
• das Verspritzen von Materialien auf Personen und Tiere
• das Verspritzen von flüssigem Stickstoff.
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