Entsorgung / Garantie und Service
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und Großgeräte, die mindestens eine Außen
kante mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen. Der Vertreiber hat den
Verbraucher bei Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer entsprechenden Rück
gabeabsicht zu befragen. Abgesehen davon können Verbraucher bis zu drei
Altgeräte einer Geräteart bei einer Sammelstelle eines Vertreibers unentgeltlich
abgeben, ohne dass dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft ist. Allerdings
dürfen die Kantenlängen der jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Das nebenstehende Symbol bedeutet, dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden dürfen. Defekte oder
verbrauchte Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie (EU)
2023/1542 und deren Änderungen recycelt werden. Verbraucher sind
gesetzlich verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal, ob sie Schadstoffe wie: Cd =
Kadmium, Hg = Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium enthalten oder nicht, bei einer
Sammelstelle ihrer Gemeinde/ihres Stadtteils oder im Handel abzugeben, damit
sie einer umweltschonenden Entsorgung sowie einer Wiedergewinnung von wert
vollen Rohstoffen wie z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt werden können.
Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist unentgeltlich.
● Garantie und Service
● Garantie
Die Garantiefrist beginnt mit dem Kaufdatum. Bitte bewahren Sie den Kassenbon
gut auf. Diese Unterlage wird als Nachweis für den Kauf benötigt.
Tritt innerhalb von drei Jahren ab dem Kaufdatum dieses Produktes ein Material-
oder Fabrikationsfehler auf, wird das Produkt von uns – nach unserer Wahl – für
Sie kostenlos repariert oder ersetzt. Diese Garantieleistung setzt voraus, dass inner
halb der Drei-Jahres-Frist das defekte Produkt und der Kaufbeleg (Kassenbon)
vorgelegt und schriftlich kurz beschrieben wird, worin der Mangel besteht und
wann er aufgetreten ist. Wenn der Defekt von unserer Garantie gedeckt ist,
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DE/AT/CH