Störung
Produkt läuft schwer/Sägekette
springt ab.
Kette wird heiß, Rauchentwick-
lung beim Sägen, Verfärbung
der Schiene.
Ungewöhnliche Vibration
17 Garantiebedingungen –
Scheppach 20V IXES Serie
Revisionsdatum 25.04.2024
Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,
unsere Produkte unterliegen einer strengen Qualitätskont-
rolle. Sollte ein Produkt dennoch nicht einwandfrei funkti-
onieren, bedauern wir dies sehr und bitten Sie, sich an
unseren Servicedienst unter der unten angegebenen Ad-
resse zu wenden. Gerne stehen wir Ihnen auch telefo-
nisch über die Servicerufnummer zur Verfügung. Die
nachfolgenden Hinweise sollen Ihnen für eine problemlo-
se Bearbeitung und Regulierung im Schadensfall dienen.
Für die Geltendmachung von Garantieansprüchen gilt
folgendes:
1. Diese Garantiebedingungen regeln unsere zusätzli-
chen Hersteller-Garantieleistungen für Käufer (private
Endverbraucher) von neuen Produkten. Die gesetzli-
chen Gewährleistungsansprüche werden von dieser
Garantie nicht berührt. Für diese ist der Händler zu-
ständig, bei dem Sie das Produkt erworben haben.
2. Die Garantieleistung erstreckt sich ausschließlich
auf Mängel an einem von Ihnen erworbenen neuen
Produkt, die auf einem Material- oder Herstellungsfeh-
ler beruhen. Treten während des Garantiezeitraums
Material- oder Herstellungsfehler auf, so gewährt der
Hersteller als Garantiegeber im Rahmen dieser Ga-
rantie eine der nachfolgenden Leistungen nach seiner
Wahl:
– Kostenfreie Reparatur der Ware
– Kostenfreier Austausch der Ware gegen einen
gleichwertigen Artikel (ggf. auch Austausch mit ei-
nem Nachfolgemodell, sofern die ursprüngliche
Ware nicht mehr verfügbar ist).
Ersetzte Produkte oder Teile gehen in unser Eigentum
über. Bitte beachten Sie, dass unsere Produkte be-
stimmungsgemäß nicht für den gewerblichen, hand-
werklichen oder beruflichen Einsatz konstruiert wur-
den. Ein Garantiefall kommt daher nicht zustande,
wenn das Produkt innerhalb der Garantiezeit in Ge-
werbe-, Handwerks- oder Industriebetrieben verwen-
det wurde oder einer gleichzusetzenden Beanspru-
chung ausgesetzt war.
3. Von unseren Garantieleistungen ausgenommen
sind:
– Schäden am Produkt, die durch Nichtbeachtung
der Montageanleitung, nicht fachgerechte Installa-
tion, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung
(z.B. Anschluss an eine falsche Netzspannung
oder Stromart) bzw. der Wartungs- und Sicher-
heitsbestimmungen oder durch Einsatz des Pro-
duktes unter ungeeigneten Umweltbedingungen
sowie durch mangelnde Pflege und Wartung ent-
standen sind.
Mögliche Ursache
Kettenspannung ungenügend.
Zu wenig Sägekettenöl.
Führungsschiene ist locker.
www.scheppach.com
Abhilfe
Überprüfen Sie die Sägekette. Spannen Sie die
Sägekette gegebenenfalls.
Prüfen Sie die Öl-Automatik. Füllen Sie gegebe-
nenfalls Sägekettenöl auf.
Führungsschiene auf festen Sitz prüfen.
– Schäden am Produkt, die durch missbräuchliche
oder unsachgemäße Anwendungen (wie z.B.
Überlastung des Produktes oder Verwendung von
nicht zugelassenen Werkzeugen bzw. Zubehör),
Eindringen von Fremdkörpern in das Produkt (wie
z.B. Sand, Steine oder Staub), Transportschäden,
Gewaltanwendung oder Fremdeinwirkungen (wie
z. B. Schäden durch Herunterfallen) entstanden
sind.
– Schäden am Produkt oder an Teilen des Produk-
tes, die auf einen bestimmungsgemäßen, üblichen
(betriebsbedingten) oder sonstigen natürlichen
Verschleiß zurückzuführen sind sowie Schäden
und/oder Abnutzung von Verschleißteilen.
– Mängel am Produkt, die durch Verwendung von
Zubehör-, Ergänzungs- oder Ersatzteilen verur-
sacht wurden, die keine Originalteile sind oder
nicht bestimmungsgemäß verwendet werden.
– Produkte, an denen Veränderungen oder Modifi-
kationen vorgenommen wurden.
– Geringfügige Abweichungen von der Soll-Beschaf-
fenheit, die für Wert und Gebrauchstauglichkeit
des Produkts unerheblich sind.
– Produkte an denen eigenmächtig Reparaturen
oder Reparaturen, insbesondere durch einen nicht
autorisierten Dritten, vorgenommen wurden.
– Wenn die Kennzeichnung am Produkt bzw. die
Identifikationsinformationen des Produktes (Ma-
schinenaufkleber) fehlen oder unlesbar sind.
– Produkte, die eine starke Verschmutzung aufwei-
sen und daher vom Servicepersonal abgelehnt
werden.
– Schadensersatzansprüche sowie Folgeschäden
sind von dieser Garantieleistung generell ausge-
schlossen.
4. Die Garantiezeit beträgt regulär 5 Jahre (12 Monate
bei Batterien / Akkus) und beginnt mit dem Kaufdatum
des Produktes. Maßgeblich ist das Datum auf dem
Original-Kaufbeleg. Garantieansprüche müssen je-
weils nach Kenntniserlangung unverzüglich erhoben
werden. Die Geltendmachung von Garantieansprü-
chen nach Ablauf der Garantiezeit ist ausgeschlos-
sen. Die Reparatur oder der Austausch des Produktes
führt weder zu einer Verlängerung der Garantiezeit
noch wird eine neue Garantiezeit durch diese Leis-
tung für das Produkt oder für etwaige eingebaute Er-
satzteile in Gang gesetzt. Dies gilt auch bei Einsatz ei-
nes Vor-Ort-Services. Eine Inanspruchnahme der Ga-
rantieleistung setzt voraus, dass dem Hersteller als
Garantiegeber auf dessen Verlangen hin die Prüfung
des Garantiefalls durch Einschicken der Ware ermög-
licht wird. Es ist darauf zu achten, dass Beschädigun-
gen auf dem Transportwerg durch eine entsprechen-
de Verpackung vermieden werden. Das betroffene
Produkt ist in gesäubertem Zustand zusammen mit ei-
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