Zur Abgabe von Altgeräten stehen in Ihrer Nähe kostenfreie Erfassungs-
stellen sowie ggf. weitere Annahmestellen für die Wiederverwendung
der Altgeräte zur Verfügung. Die Adressen können Sie von Ihrer Kom-
munalverwaltung erhalten.
Verfügt das Altgerät über Datenspeicher, sollten vor der Rückgabe alle
Daten extern gesichert und von dem Altgerät dauerhaft und unwider-
ruflich gelöscht werden. Endnutzer sind ausschließlich selbst dafür ver-
antwortlich, dass alle personenbezogenen Daten auf den zu entsorgen-
den Altgeräten gelöscht sind.
Nehmen Sie vorher die Batterien aus dem Gerät, und geben Sie diese
getrennt an einer Sammelstelle für Altbatterien ab.
BATTERIEN
Verbrauchte Batterien gehören nicht in den Hausmüll. Batterien müssen
sachgerecht entsorgt werden. Zu diesem Zweck stehen im batteriever-
treibenden Handel sowie bei kommunalen Sammelstellen entsprechen-
de Behälter zur Entsorgung bereit. Weitere Auskünfte erteilen Ihr örtli-
cher Entsorgungsbetrieb oder Ihre kommunale Verwaltung.
Im Zusammenhang mit dem Vertrieb von Batterien oder mit der Liefe-
rung von Geräten, die Batterien enthalten, sind wir verpflichtet, Sie auf
folgendes hinzuweisen:
Sie sind zur Rückgabe gebrauchter Batterien als Endnutzer gesetzlich
verpflichtet.
Das Symbol der durchgekreuzten Mülltonne bedeutet, dass die Batterie
nicht in den Hausmüll gegeben werden darf.
GERÄT (FÜR ALLE ANDEREN DEUTSCHSPRACHIGEN LÄNDER)
Alle mit dem nebenstehenden Symbol gekennzeichneten Altgeräte dür-
fen nicht im normalen Hausmüll entsorgt werden.
Entsprechend Richtlinie 2012/19/EU ist das Gerät am Ende seiner Le-
bensdauer einer geordneten Entsorgung zuzuführen.
Dabei werden im Gerät enthaltene Wertstoffe der Wiederverwertung zu-
geführt und die Belastung der Umwelt vermieden.
Geben Sie das Altgerät an einer Sammelstelle für Elektroschrott oder ei-
nem Wertstoffhof ab. Nehmen Sie vorher die Batterien aus dem Gerät,
und geben Sie diese getrennt an einer Sammelstelle für Altbatterien ab.
Wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihr örtliches Entsorgungsun-
ternehmen oder Ihre kommunale Verwaltung.
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