Lagerung
Wird das Gerät über eine längere Zeit nicht
verwendet, entnehmen Sie die Batterien und
bewahren Sie das Gerät, gereinigt und vor
Sonnenlicht geschützt, an einem trockenen,
kühlen Ort, bestenfalls in der Originalverpackung,
auf.
Vereinfachte EU-
Konformitätserklärung
Hiermit erklärt digi-tech gmbh, dass die Funk-
Wetterstation 4-LD6162-1-2 der Richtlinie RED
2014/53/EU, Artikel 10 (8) entspricht.
Ihre Bedienungsanleitung und
Konformitätserklärung können Sie hier
herunterladen:
www.digi-tech-gmbh.com/downloads
Dann klicken Sie auf die Lupe
die Artikelnummer 392071_2201 ein.
Entsorgung
Das Produkt und die Verpackungsmaterialien sind
recycelbar, entsorgen Sie diese getrennt für eine
bessere Abfallbehandlung. Möglichkeiten zur
Entsorgung des ausgedienten Produktes erfahren
Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Beachten Sie die Kennzeichnung der
Verpackungsmaterialien bei der
Abfalltrennung, diese sind
gekennzeichnet mit Abkürzungen (a) und
Nummern (b) mit folgender Bedeutung:
1-7: Kunststoffe
20-22: Papier und Pappe
80-98: Verbundstoffe.
Entsorgung des Elektrogeräts
Das Symbol mit der durchgestrichenen
Mülltonne bedeutet, dass Elektro- und
Elektronikgeräte nicht zusammen mit
dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Verbraucher sind gesetzlich dazu
verpflichtet, Elektro- und Elektronikgeräte am
Ende ihrer Lebensdauer einer vom unsortierten
Siedlungsabfall getrennten Erfassung
zuzuführen. Auf diese Weise wird eine
umwelt- und ressourcenschonende
Verwertung sichergestellt.
Batterien und Akkumulatoren, die nicht fest
vom Elektro- oder Elektronikgerät umschlossen
sind und zerstörungsfrei entnommen werden
können, sind vor der Abgabe des Geräts an
einer Erfassungsstelle von diesem zu trennen
und einer vorgesehenen Entsorgung
zuzuführen. Das Gleiche gilt für Lampen, die
und geben Sie
zerstörungsfrei aus dem Gerät entnommen
werden können.
Elektro- und Elektronikgerätebesitzer aus
privaten Haushalten können diese bei den
Sammelstellen der öffentlich-rechtlichen
Entsorgungsträger oder bei den von den
Herstellern bzw. Vertreibern im Sinne des
ElektroG eingerichteten Sammelstellen
abgeben. Die Abgabe von Altgeräten ist
unentgeltlich.
Bitte geben Sie das Altgerät in Ihrer LIDL-
Filiale zurück.
Rücknahmepflichtig sind Händler mit einer
Verkaufsfläche von mindestens 400 m
Elektro- und Elektronikgeräte. Das
Gleiche gilt für Lebensmittelhändler
mit einer Gesamtverkaufsfläche von
mindestens 800 m
dauerhaft oder zumindest mehrmals im Jahr
Elektro- und Elektronikgeräte anbieten.
Ebenso rücknahmepflichtig sind
- 117 -
2
für
2
, sofern sie