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Auriol 4-LD6162-1-2 Utilisation Et Avertissements De Sécurite page 120

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Fernabsatzhändler mit einer Lagerfläche von
mindestens 400 m
für Elektro- und
2
Elektronikgeräte oder einer
Gesamtlagerfläche von mindestens 800 m
Generell haben Vertreiber die Pflicht, die
unentgeltliche Rücknahme von Altgeräten
durch geeignete Rücknahmemöglichkeiten in
zumutbarer Entfernung zu gewährleisten.
Verbraucher haben die Möglichkeit zur
unentgeltlichen Abgabe eines Altgeräts bei
einem rücknahmepflichtigen Vertreiber, wenn
sie ein gleichwertiges Neugerät mit einer im
Wesentlichen gleichen Funktion erwerben.
Diese Möglichkeit besteht auch bei
Lieferungen an einen privaten Haushalt. Im
Fernabsatzhandel beschränkt sich die
Möglichkeit einer unentgeltlichen Abholung
bei Erwerb eines Neugeräts auf
Wärmeüberträger, Bildschirmgeräte und
Großgeräte, die mindestens eine Außenkante
mit einer Länge von mehr als 50 cm besitzen.
Der Vertreiber hat den Verbraucher bei
Abschluss des Kaufvertrags bezüglich einer
entsprechenden Rückgabeabsicht zu
befragen. Abgesehen davon können
Verbraucher bis zu drei Altgeräte einer
Geräteart bei einer Sammelstelle eines
Vertreibers unentgeltlich abgeben, ohne dass
dies an den Erwerb eines Neugeräts geknüpft
ist. Allerdings dürfen die Kantenlängen der
jeweiligen Geräte 25 cm nicht überschreiten.
Verbraucher sind dazu angehalten,
Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu
ergreifen. In Bezug auf Elektro- und
Elektronikgeräte sind das eine Verlängerung
ihrer Lebensdauer durch Reparatur defekter
Geräte und die Veräußerung
funktionstüchtiger gebrauchter Geräte anstelle
ihrer Zuführung zur Entsorgung.
Entnehmen Sie die Batterie zerstörungsfrei vor
der Entsorgung und entsorgen Sie diese
getrennt (siehe Entsorgung der Batterien).
2
.
Entsorgung der Batterien
Das nebenstehende Symbol bedeutet,
dass Batterien und Akkus nicht
zusammen mit dem Hausmüll entsorgt werden
dürfen. Defekte oder verbrauchte
Batterien/Akkus müssen gemäß Richtlinie
2006/66/EU und deren Änderungen
recycelt werden. Verbraucher sind gesetzlich
verpflichtet, alle Batterien und Akkus, egal, ob
sie Schadstoffe, wie: Cd = Kadmium, Hg =
Quecksilber, Pb = Blei, Li = Lithium enthalten
oder nicht, bei einer Sammelstelle ihrer
Gemeinde/ihres Stadtteils oder im Handel
abzugeben, damit sie einer
umweltschonenden Entsorgung sowie einer
Wiedergewinnung von wertvollen Rohstoffen
wie z. B. Kobalt, Nickel oder Kupfer zugeführt
werden können.
Die Rückgabe von Batterien und Akkus ist
unentgeltlich.
WARNUNG!
Umweltschäden durch
falsche Entsorgung der
Batterien/Akkus!
Einige der möglichen Inhaltsstoffe
wie Quecksilber, Cadmium und
Blei sind giftig und gefährden bei
einer unsachgemäßen Entsorgung
die Umwelt. Schwermetalle z. B.
können gesundheitsschädigende
Wirkungen auf Menschen, Tiere
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