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Beurer BM 54 Mode D'emploi page 16

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10. ENTSORGUNG
Reparatur und Entsorgung des Geräts
• Reparieren oder justieren Sie das Gerät nicht selbst. Eine einwandfreie
Funktion ist in diesem Fall nicht mehr gewährleistet.
• Ö nen Sie am Gerät ausschließlich das Batteriefach. Bei Nichtbeachtung
erlischt die Garantie.
• Reparaturen dürfen nur vom Kundenservice oder autori sierten Händlern
durchgeführt werden. Prüfen Sie vor jeder Reklamation zuerst die Batterien
und tauschen Sie diese ggf. aus.
• Das Gerät darf nicht mit dem Hausmüll entsorgt werden. Die Entsorgung
kann über entsprechende Sammelstellen in Ihrem Land erfolgen.
Entsorgen Sie das Gerät gemäß der Elektro- und Elektronik-Altge-
räte EG-Richtlinie – WEEE (Waste Electrical and Electronic Equip-
ment). Bei Fragen wenden Sie sich an die für die Entsorgung zuständige
kommunale Behörde.
Hinweise für Verbraucher zur Altgeräteentsorgung und Ver-
schrottung in Deutschland
Besitzer von Altgeräten können diese im Rahmen der durch die ö entlich-recht-
lichen Entsorgungsträger eingerichteten und zur Verfügung stehenden Möglich-
keiten der Rückgabe oder Sammlung von Altgeräten unentgeltlich abgeben,
damit eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altgeräte sichergestellt ist. Die
Rückgabe ist gesetzlich vorgeschrieben.
Außerdem ist die Rückgabe unter bestimmten Voraussetzungen auch bei Ver-
treibern möglich.
Gemäß Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) sind die folgenden Ver-
treiber zur unentgeltlichen Rücknahme von Altgeräten verpflichtet:
• Elektro-Fachgeschäfte, mit einer Verkaufsfläche für Elektro- und Elektronik-
geräte von mindestens 400 Quadratmetern
• Lebensmitteläden mit einer Gesamtverkaufsfläche von mindestens 800
Quadratmetern, die mehrmals pro Jahr oder dauerhaft Elektro- und Elekt-
ronikgeräte anbieten und auf dem Markt bereitstellen.
• Versandhandel, wobei die Pflicht zur 1:1-Rücknahme im privaten Haus-
halt nur für Wärmeüberträger (Kühl-/Gefriergeräte, Klimageräte u.a.), Bild-
schirmgeräte und Großgeräte gilt. Für die 1:1-Rücknahme von Lampen,
Kleingeräten und kleinen IT- u. Telekommunikationsgeräten sowie die
0:1-Rücknahme müssen Versandhändler Rückgabemöglichkeiten in zu-
mutbarer Entfernung zum Endverbraucher bereitstellen.
Diese Vertreiber sind verpflichtet,
• bei der Abgabe eines neuen Elektro- oder Elektronikgerätes an einen End-
nutzer ein Altgerät des Endnutzers der gleichen Geräteart, das im Wesent-
lichen die gleichen Funktionen wie das neue Gerät erfüllt, am Ort der Ab-
gabe oder in unmittelbarer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen und
• auf Verlangen des Endnutzers Altgeräte, die in keiner äußeren Abmessung
größer als 25 Zentimeter sind, im Einzelhandelsgeschäft oder in unmittelba-
rer Nähe hierzu unentgeltlich zurückzunehmen; die Rücknahme darf nicht
an den Kauf eines Elektro- oder Elektronikgerätes geknüpft werden und ist
auf drei Altgeräte pro Geräteart beschränkt.
Sie können sich bei Ihrem Händler über Rückgabemöglichkeiten vor Ort infor-
mieren.
Enthalten die Produkte Batterien und Akkus oder Lampen, die aus dem Altgerät
zerstörungsfrei entnommen werden können, müssen diese vor der Entsorgung
entnommen und getrennt als Batterie bzw. Lampe entsorgt werden.
Sofern das alte Elektro- bzw. Elektronikgerät personenbezogene Daten enthält,
sind Sie selbst für deren Löschung verantwortlich, bevor Sie es zurückgeben.
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