Wartung und Pflege
7.4
Prüfungspflicht
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Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass das Gerät mindestens jährlich durch einen
Sachkundigen geprüft und festgestellte Mängel sofort beseitigt werden (→ DGUV Regel 100-500).
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Die dementsprechenden gesetzlichen Bestimmungen u. die der Konformitätserklärung sind zu
beachten!
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Die Durchführung der Sachkundigenprüfung kann auch durch den Hersteller Probst GmbH
erfolgen. Kontaktieren Sie uns unter:
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Wir empfehlen, nach durchgeführter Prüfung und Mängelbeseitigung des Gerätes die Prüfplakette
„Sachkundigenprüfung/ Expert inspection" gut sichtbar anzubringen (Bestell-Nr.: 29040056+Tüv-
Aufkleber mit Jahreszahl).
Die Sachkundigenprüfung ist unbedingt zu dokumentieren!
Gerät
Jahr
54000034
service@probst-handling.de
Datum
Sachkundiger
28 / 29
Firma
DE