TEILEGUTACHTEN Nr.: TU-025742-F0-034
Hersteller
: MAD Holding B.V.
Prüfgegenstand
:
Typ
:
III.
Hinweise zur Kombinierbarkeit mit weiteren Änderungen
III.1
Rad/Reifenkombinationen
Es bestehen weiterhin keine technischen Bedenken gegen die Verwendung von
Sonder-Rad-/Reifenkombinationen, wenn folgende Bedingungen eingehalten sind:
-
Es liegen besondere Prüfberichte bzw. Allgemeine Betriebserlaubnisse für die
entsprechende Rad/Reifenkombination vor und die jeweils erforderlichen Auflagen sind
eingehalten.
-
die serienmäßige Federwegbegrenzung darf nicht aufgrund von Auflagen in diesen
Prüfberichten (z.B. Einbau zusätzlicher Federwegbegrenzer) verändert werden müssen.
III.2
Anhängekupplung
Die vorgeschriebene Maximalhöhe der Kupplungskugel bei zulässigem Gesamtgewicht des
Fahrzeugs über der Fahrbahn (gem. DIN 74058) beträgt 420 mm.
IV.
Hinweise und Auflagen
Auflagen für den Hersteller / Einbaubetrieb und die Änderungsabnahme:
IV.1
Die Scheinwerfereinstellung ist zu überprüfen.
IV.2
Die Sensoren der Fahrerassistenzsysteme (z.B. Radarsensor, Kamerasysteme)
müssen gem. Herstellervorgaben überprüft und ggf. justiert werden.
IV.3
Die Einschränkungen zum Verwendungsbereich (s. Punkt I) sind zu beachten.
IV.4
Der Einbau der Federn, Federsitze und die scheuerfreie Verlegung der Brems- und
Luftleitungen ist zu kontrollieren (siehe auch Anbauanleitung)
IV.5
Der Luftdruck ist dem Beladungszustand in der Form anzupassen, dass das Fahrzeug
gerade steht.
IV.6
Bei dem Kompressor muss für den jeweiligen Typ ein Nachweis auf dem Typenschild
gemäß der Rili 72/245/EWG bzw. Regelung ECE-R 10 in der für das Fahrzeug jeweils
gültigen Fassung angebracht sein.
Wegen des fehlenden Nachweises der Übereinstimmung mit der Rili 74/60/EWG bzw.
Regelung ECE-R 21 (Innenausstattung) darf die Armatur mit Manometer
(Bedieneinheit) im Führerhaus nur hinter oder zwischen der letzten Sitzreihe
angebracht sein.
Alternativ ist eine Anbringung im Laderaum zulässig.
Bei Einbau der fahrzeugspezifischen Armatur mit Manometer (Bedieneinheit) von MAD,
entsprechend der als Anlage beigelegten Einbauanleitung, ist der Nachweis der
Übereinstimmung mit der Rili 74/60/EWG bzw. Regelung ECE-R 21 (Innenausstattung)
nachgewiesen. (siehe Bild auf Seite 5)
Zusatzluftfedern
zur Verstärkung der Hinterachsfederung
NR-147524-B; NR-147524-C; NR-147524-CS;
NR-147554-CS; NR-147524-R
Mo b i l i t ä t
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25.06.2018