Sicherheitsvorschriften; Sicherheitshinweise Zum Gebrauch - MSA Advantage 200 S Manuel D'utilisation

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ADVANTAGE

1 Sicherheitsvorschriften

1.1 Bestimmungsgemäße Verwendung
Atemfilter (Gasfilter, Partikelfilter, Kombinationsfilter) werden zusammen
mit einem Atemanschluss (Vollmaske, Halbmaske oder in Verbindung mit
Gebläsefiltergeräten) als Filtergeräte für den Atemschutz eingesetzt, wenn
in der Umgebungsatmosphäre Gefahrstoffe, d.h. gefährliche Gase und
Dämpfe (Schadgase) sowie Partikel (Stäube, Rauche, Nebel, Spray) enthal-
ten sind.
Die Halbmaske und die in dieser Gebrauchsanleitung beschriebenen Fil-
ter entsprechen der Richtlinie 89/686/EWG bzw. der Verordnung EU
2016/425 und sind vom Institut für Arbeitsschutz (IFA, Alte Heerstraße
111, 53757 Sankt Augustin, Deutschland, Referenznummer 0121) geprüft
und zertifiziert; ebenso nach den „Technischen Vorschriften für persön-
liche Schutzausrüstung" der Zollunion TR TS 019/2011 für die Russische
Föderation, die Republik Kasachstan, die Kirgisische Republik, die Repu-
blik Armenien und die Republik Belarus, DSTU EN 140:2000, DSTU
EN14387:2017 und DSTU EN 143:2002 der Ukraine.
Die vorliegende Gebrauchsanleitung ist für die Nutzung des Geräts zwin-
gend zu lesen und zu beachten. Insbesondere die darin enthaltenen
Sicherheitshinweise sowie die Angaben zu Einsatz und Bedienung des
Gerätes müssen aufmerksam gelesen und beachtet werden. Zusätzlich
sind die im Verwenderland geltenden nationalen Vorschriften zum
sicheren Betrieb des Geräts zu berücksichtigen.
Eine andere oder darüber hinausgehende Benutzung gilt als nicht bestim-
mungsgemäß.
Die von MSA für dieses Produkt übernommene Garantie verfällt, wenn es
nicht entsprechend den Angaben von MSA eingesetzt, gepflegt und kon-
trolliert wird. Auswahl und Einsatz von Filtergeräten unterliegen nicht dem
Einfluss von MSA, sondern obliegen dem Verwender. Die Haftung von MSA
bezieht sich daher nur auf die gleich bleibende Qualität des Produktes.
Gewährleistung und Haftung gemäß Verkaufs- und Lieferbedingungen
werden hiervon nicht berührt.

1.2 Sicherheitshinweise zum Gebrauch

Sauerstoffgehalt und Schadstoffkonzentration
Das Atemschutzgerät liefert keinen Sauerstoff.
Die zulässige minimale Sauerstoffkonzentration der Umgebungsatmo-
sphäre unterliegt den nationalen Vorschriften. Es bestehen verschiedene
Mindestgrenzen für Sauerstoff, die für einen sicheren Betrieb berück-
sichtigt werden müssen (normalerweise im Bereich zwischen 17 % und
19,5 %).
Art und Konzentration des Schadstoffes in der Umgebungsatmosphäre
müssen soweit bekannt sein, dass der Einsatz eines Filtergerätes zulässig
ist. Im Zweifelsfall ist ein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät
zu verwenden.
Vor den Gefahren mit von Sauerstoff angereicherter Atmosphäre (Entzün-
dung) oder explosionsfähiger Atmosphäre (z.B. durch Lösemitteldämpfe)
wird gewarnt.
Die Halbmaske Advantage 200 kann in explosionsgefährdeten Bereichen
200
®
12
10
verwendet werden und eignet sich für den Einsatz in gashaltigen Bere-
ichen 0,1 und 2 sowie in staubhaltigen Bereichen 20, 21, 22 mit allen Fil-
terkombinationen außer mit Tabtec-Gasfiltern.
Schadgase, die schwerer als Luft sind, können sich in Bodennähe zu
höherer Konzentration anreichern.
Der Einsatzbereich ist zu verlassen bei Symptomen wie Geruchs-,
Geschmacks- oder Reizerscheinungen, erschwertem Atmen, Erschöpfung
oder Schwindel.
Schadgase ohne Geruchswahrnehmung
Filter gegen Schadgase, die keine Geruchswahrnehmung auf der Reinluft-
seite haben, erfordern besondere Einsatzregeln hinsichtlich Einsatzdauer
und Gebrauch. Bei Unsicherheit über die Zusammensetzung der Schadgase
muss ein umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät eingesetzt wer-
den.
Vor Gebrauch
Bei Verwendung von Gasfiltern dürfen keine partikelförmigen Schadstoffe
und bei Partikelfiltern dürfen keine Schadgase vorhanden sein. Ansonsten
müssen Kombinationsfilter verwendet werden.
Die Filter müssen unbeschädigt und verschlossen sein.
Einsatzbedingungen
Filtergeräte nicht in engen Räumen (in Behältern, Gruben, Kanälen usw.)
einsetzen.
Für manche Anwendungen ist auf einen zusätzlichen Schutz für Körper
und Augen zu achten.
Nach und vor jedem Einsatz die Halbmaske und Filter auf Beschädigungen
und Verunreinigungen überprüfen. Nur komplettes und einwandfreies
Atemschutzgerät verwenden. Benutzer von Filtergeräten müssen im Ge-
brauch unterwiesen und für die Benutzung geeignet sein. Atemfilter und
Atemanschlüsse müssen einwandfrei und für den beabsichtigten Einsatz
geeignet sein.
Offene Flammen, Metalltröpfchen
Bei Verwendung von Filtergeräten offene Flammen und flüssige Metall-
tröpfchen (z. B. bei Schweißarbeiten) vom Filter fernhalten, da die Gefahr
der Entzündung besteht, durch die akut gefährdende Konzentrationen
toxischer Stoffe entstehen könnten.
2 Gebrauch
Die geltenden nationalen Vorschriften sind zu beachten, z. B. „Regeln
für den Einsatz von Atemschutzgeräten (BGR 190). Als zusätzliche
Entscheidungshilfe liegt die EN 529:2005 (Empfehlung für die Auswahl,
Verwendung, Wartung und Instandhaltung) vor.
2.1 Filtergerät
Achtung!
Vor jedem Einsatz die Halbmaske auf Beschädigungen und
!
Verunreinigungen überprüfen.
Immer ein komplettes und einwandfreies Filtergerät ver-
wenden.
DE

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