7.3 Getriebe
Das Getriebe ist werkseitig bereits mit dem Getriebeöl Shell Tivela S220 gefüllt. Fehlendes Öl nur mit diesem Öltyp auffüllen. Prüfen ob aus den
Getriebeabdichtungen Öl austritt.
7.4 Schraubverbindungen
Alle Schraubverbindungen wöchentlich auf festen Sitz prüfen, insbesondere
die Befestigung des Geräts an der Wand. Schraubverbindungen gegebenen-
falls festziehen.
7.5 Bewegliche Teile
Flanschlagereinheiten an den markierten Stellen (Abb. 12) schmieren.
Gleitlagerbuchsen (Abb. 14 - Pos. 2.2) auf Verschleiß prüfen. Diese Teile sind
regelmäßig zu inspizieren und bei zu starker Abnutzung zu wechseln.
7.6 Bürsten
Die Bürste (Abb. 13 – Pos. 4) muss gewechselt werden, wenn sie abgenutzt
ist und nur noch eine ungenügende Reinigungsleistung bei den Tieren zeigt.
7.6.1 Bürstenwechsel
1. Alle 4 Schrauben an der Bürstenoberseite lösen.
2. Bürste ersetzen.
Abbildung 12 – Position Schmiernippel
3. Bürste mit den 4 Schrauben wieder befestigen.
7.6.2 Bürstenreinigung
Es wird empfohlen, das Bürstenelement im Abstand von 6 Wochen mit einem geeigneten Desinfektionsmittel zu reinigen.
(Zum Beispiel #299698 Desinfektionsmittel INTERKOKASK® der Firma Albert Kerbl GmbH)
7.7 Gesamtes Gerät
Das gesamte Gerät ist regelmäßig zu reinigen.
Achtung!
• Getriebe, Motor und elektrische Bauteile nicht mit Wasserstrahl säubern.
• Steuerung nur mit feuchtem Schwamm/Tuch reinigen!
7.8 Entsorgung
Bitte beachten Sie die örtlich gültigen Entsorgungsvorschriften! Alle Teile, Hilfs- und Betriebsstoffe des Geräts sortenrein trennen. Bei Fragen zu
Abgabemöglichkeiten und Abgabemengen wenden Sie sich an die örtlich zuständige Einrichtung.
8. Garantie
Der Hersteller gibt für das Produkt folgende unselbstständige Garantieerklärung ab:
8.1 Anwendungsbereich des Produkts
Die Garantie gilt nur für Produkte, die bestimmungsgemäß eingesetzt werden.
8.2 Garantiezeit
Die Garantiezeit beträgt zwei Jahre und beginnt mit Gefahrübergang des Produkts an den Erwerber, der das Gerät erstmals bestimmungsgemäß
einsetzt.
Als Garantiefall gelten nur diejenigen Mängel, die innerhalb der Garantiefrist in Textform, das heißt schriftlich, per Telefax oder E-Mail dem Her-
steller gegenüber angezeigt werden. Nach Ablauf der Garantiefrist angezeigte Mängel können nicht anerkannt werden.
8.3 Inhalt der Garantie
Unsere Garantie stellt eine unselbstständige Erweiterung der gesetzlichen Mängelgewährleistungshaftung dar. Wir stehen auch für alle Mängel
ein, die nach Gefahrübergang, jedoch noch innerhalb der Garantiefrist auftreten und uns innerhalb dieser Frist angezeigt werden.
8.4 Leistungsumfang im Garantiefall
Die Garantieleistung umfasst ausschließlich die Materialkosten für Ersatzteile der zu ersetzenden oder fehlerhaften Teile. Ausgeschlossen sind
insbesondere Arbeits- bzw. Lohnkosten für den Austausch/Reparatur mangelhafter Teile, Material und Leistungen im Zusammenhang mit regel-
mäßigen Wartungen sowie Transportkosten im Zusammenhang mit der Reparatur. Insbesondere werden keine Kosten übernommen, wenn Repa-
raturarbeiten ohne Absprache mit dem Hersteller durchgeführt werden.
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