2.5
Personalbedarf
Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich im
Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen und
erhebliche Sachschäden verursachen können.
– Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen lassen.
– Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
HINWEIS!
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass
sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit
beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, sind nicht
zugelassen. Bei der Personalauswahl sind die am Einsatzort geltenden alters-
und berufsspezifischen Vorschriften zu beachten.
Bediener
Der Bediener wurde in einer Unterweisung durch den Betreiber über die ihm übertragenen
Aufgaben und möglichen Gefahren bei unsachgemäßem Verhalten unterrichtet.
Aufgaben, die über die Bedienung im Normalbetrieb hinausgehen, darf der Bediener nur
ausführen, wenn dies in dieser Anleitung angegeben ist und der Betreiber ihn
ausdrücklich damit betraut hat.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an
elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und
zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und
kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachkraft
Eine Person mit geeignetem Training, geeigneter Ausbildung und Erfahrungen die ihn in
die Lage versetzt Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Hersteller
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Fachpersonal des Herstellers oder durch vom
Hersteller autorisiertes oder speziell darauf geschultes Personal durchgeführt werden.
Andere Personen, bzw. anderes Personal ist nicht befugt, diese Arbeiten auszuführen.
Zur Ausführung dieser anfallenden Arbeiten kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
Mechaniker
Der Mechaniker ist für den speziellen Aufgabenbereich, in dem er tätig ist, ausgebildet
und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen. Der Mechaniker kann aufgrund
seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung Arbeiten an pneumatischen und
hydraulischen Anlagen ausführen und mögliche Gefahren selbstständig erkennen und
vermeiden.
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Sicherheit
417101971 Rev. 2-02.2019