Sicherheit
2.5
Personalbedarf
Qualifikationen
GEFAHR!
Verletzungsgefahr bei unzureichender Qualifikation des Personals!
Wenn unqualifiziertes Personal Arbeiten durchführt oder sich im
Gefahrenbereich aufhält, entstehen Gefahren, die schwere Verletzungen und
erhebliche Sachschäden verursachen können.
– Alle Tätigkeiten nur durch dafür qualifiziertes Personal durchführen lassen.
– Unqualifiziertes Personal von Gefahrenbereichen fernhalten.
HINWEIS!
Als Personal sind nur Personen zugelassen, von denen zu erwarten ist, dass
sie ihre Arbeit zuverlässig ausführen. Personen, deren Reaktionsfähigkeit
beeinflusst ist, z.B. durch Drogen, Alkohol oder Medikamente, sind nicht
zugelassen. Bei der Personalauswahl sind die am Einsatzort geltenden alters-
und berufsspezifischen Vorschriften zu beachten.
Elektrofachkraft
Die Elektrofachkraft ist aufgrund ihrer fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen
sowie Kenntnis der einschlägigen Normen und Bestimmungen in der Lage, Arbeiten an
elektrischen Anlagen auszuführen und mögliche Gefahren selbstständig zu erkennen und
zu vermeiden.
Die Elektrofachkraft ist speziell für das Arbeitsumfeld, in dem sie tätig ist, ausgebildet und
kennt die relevanten Normen und Bestimmungen.
Fachkraft
Eine Person mit geeignetem Training, geeigneter Ausbildung und Erfahrungen die ihn in
die Lage versetzt Risiken zu erkennen und Gefährdungen zu vermeiden.
Mechaniker
Der Mechaniker ist für den speziellen Aufgabenbereich, in dem er tätig ist, ausgebildet
und kennt die relevanten Normen und Bestimmungen. Der Mechaniker kann aufgrund
seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung Arbeiten an pneumatischen und
hydraulischen Anlagen ausführen und mögliche Gefahren selbstständig erkennen und
vermeiden.
Servicepersonal
Bestimmte Arbeiten dürfen nur durch Servicepersonal des Herstellers oder durch vom
Hersteller autorisiertes oder speziell darauf geschultes Servicepersonal durchgeführt
werden. Andere Personen, bzw. anderes Personal ist nicht befugt, diese Arbeiten
auszuführen.
Zur Ausführung dieser anfallenden Arbeiten kontaktieren Sie unseren Kundenservice.
2.6
Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
GEFAHR!
Persönliche Schutzausrüstung, im folgenden PSA genannt, dient dem Schutz
des Personals. Die auf dem Produktdatenblatt (Sicherheitsdatenblatt) des
Dosiermediums beschriebene PSA ist unbedingt zu verwenden.
417101970 Rev. 2-02.2019
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