Außerbetriebnahme, Demontage, Umweltschutz
11.3
Entsorgung und Umweltschutz
UMWELT!
Gefahr für die Umwelt durch falsche Entsorgung!
Durch falsche Entsorgung können Gefahren für die Umwelt entstehen.
– Elektroschrott, Elektronikkomponenten, Schmier- und andere Hilfsstoffe
von zugelassenen Fachbetrieben entsorgen lassen.
– Im Zweifel Auskunft zur umweltgerechten Entsorgung bei der örtlichen
Kommunalbehörde oder speziellen Entsorgungsfachbetrieben einholen.
Alle Bauteile sind entsprechend den gültigen örtlichen Umweltvorschriften zu
entsorgen. Entsorgen Sie je nach Beschaffenheit, existierenden Vorschriften
und unter Beachtung aktueller Bestimmungen und Auflagen.
Vor dem Entsorgen sind alle medienberührten Teile zu dekontaminieren.
Öle, Lösungs- und Reinigungsmittel sowie kontaminierte
Reinigungswerkzeuge (Pinsel, Lappen usw.) müssen den örtlichen
Bestimmungen entsprechend, gemäß dem geltenden Abfall-Schlüssel und
unter Beachtung der Hinweise in den Sicherheitsdatenblättern der Hersteller
entsorgt werden.
417102233 Rev. 3-03.2019
UMWELT!
Reduzierung, bzw. Vermeidung des Abfalls aus
wiederverwendbaren Rohstoffen
Entsorgen Sie keine Bauteile im Hausmüll, sondern führen
Sie diese den entsprechenden Sammelstellen zur
Wiederverwertung zu.
Wir möchten auf die Einhaltung der Richtlinie Elektro- und
Elektronik Altgeräte mit der Nummer 2012/19/EU hinweisen,
dessen Ziel und Zweck die Reduzierung, bzw. Vermeidung
des Abfalls aus wiederverwendbaren Rohstoffen ist.
Über diese Richtlinie werden die Mitgliedsstaaten der EU
aufgefordert die Sammelquote von Elektronikschrott zu
erhöhen, damit dieser der Wiederverwendung zugeführt
werden kann.
Zerlegte Bestandteile der Wiederverwertung zuführen:
– Metalle verschrotten.
– Elektroschrott, Elektronikkomponenten zum Recycling
geben.
– Kunststoffelemente zum Recycling geben.
– Übrige Komponenten nach Materialbeschaffenheit
sortiert entsorgen.
– Batterien bei kommunalen Sammelstellen abgegeben
oder durch einen Fachbetrieb entsorgen.
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