2.
Sicherheit
Dieses Kapitel führt alle generell gültigen Sicherheitshinweise und technische Anweisungen auf. Bei Transport,
Aufstellung, Betrieb, Wartung, usw. müssen alle Hinweise und Anweisungen beachtet und eingehalten werden!
Der Betreiber ist dafür verantwortlich, dass sich das gesamte Personal an die folgenden Hinweise und Anweisun-
gen hält.
2.1.
Anweisungen und Sicherheitshinweise
In dieser Betriebsanleitung werden Anweisungen und Sicherheitshinweise für Sach- und Personenschäden ver-
wendet. Um diese für das Bedienpersonal eindeutig zu kennzeichnen, werden diese Anweisungen und Sicher-
heitshinweise fett geschrieben und mit Gefahrensymbolen gekennzeichnet. Die verwendeten Symbole entspre-
chen den allgemein gültigen Richtlinien und Vorschriften (DIN, ANSI, etc.)
Sicherheitshinweise beginnen immer mit den folgenden Signalwörtern:
Gefahr: Es kann zu schwersten Verletzungen oder zum Tode von Personen kommen!
Warnung: Es kann zu schwersten Verletzungen von Personen kommen!
Vorsicht: Es kann zu Verletzungen von Personen kommen!
Vorsicht (Hinweis ohne Symbol): Es kann zu erheblichen Sachschäden kommen, ein Totalschaden ist nicht
ausgeschlossen!
Nach dem Signalwort folgt die Nennung der Gefahr, die Gefahrenquelle und die möglichen Folgen. Der Sicher-
heitshinweis endet mit einem Hinweis zur Vermeidung der Gefahr.
2.2.
Verwendete Richtlinien und CE-Kennzeichnung
Unsere Anlagen unterliegen
- verschiedenen EG-Richtlinien,
- verschiedenen harmonisierten Normen,
- und diversen nationalen Normen.
Die exakten Angaben über die verwendeten Richtlinien und Normen entnehmen Sie der EG-Konformitätserklä-
rung am Anfang dieser Betriebsanleitung.
Weiterhin werden für die Verwendung, Montage und Demontage des Produktes zusätzlich verschiedene nationale
Vorschriften als Grundlage vorausgesetzt. Dies wären z.B. Unfallverhütungsvorschriften, VDE-Vorschriften, Gerä-
tesicherheitsgesetz, u.v.a. Das CE-Zeichen ist auf dem Typenschild angebracht welches sich am Motorgehäuse
befindet.
2.3.
Allgemeine Sicherheitshinweise
• Beim Ein- bzw. Ausbau der Anlage darf nicht alleine gearbeitet werden.
• Sämtliche Arbeiten (Montage, Demontage, Wartung, Installation) dürfen nur bei abgeschalteter Anlage erfol-
gen. Das Produkt muss vom Stromnetz getrennt und gegen Wiedereinschalten gesichert werden. Alle sich
drehenden Teile müssen zum Stillstand gekommen sein.
• Der Bediener hat jede auftretende Störung oder Unregelmäßigkeit sofort seinem Verantwortlichen zu melden.
• Eine sofortige Stillsetzung durch den Bediener ist zwingend erforderlich, wenn Mängel auftreten, welche die
Sicherheit gefährden. Hierzu zählen:
• Versagen der Sicherheits- und/oder Überwachungseinrichtungen
• Beschädigung wichtiger Teile
• Beschädigung von elektrischen Einrichtungen, Leitungen und Isolationen.
• Werkzeuge und andere Gegenstände sind nur an dafür vorgesehenen Plätzen aufzubewahren, um eine si-
chere Bedienung zu gewährleisten.
• Bei Arbeiten in geschlossenen Räumen muss für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
• Bei Schweißarbeiten und/oder Arbeiten mit elektrischen Geräten ist sicher zu stellen, dass keine Explosions-
gefahr besteht.
2016/04
SICHERHEIT
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