5.
Aufstellung und Inbetriebnahme
5.1.
Allgemein
Um Schäden an der Hebeanlage während der Aufstellung und im Betrieb zu vermeiden sind folgende Punkte zu
beachten:
• Die Aufstellungsarbeiten sind von qualifiziertem Personal unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen
durchzuführen.
• Vor der Aufstellung ist die Hebeanlage auf eventuelle Schäden zu untersuchen.
• Bei Niveausteuerungen ist auf die mindest Wasserüberdeckung zu achten.
• Schützen Sie die Pumpe vor Frost.
• Die Stromleitungen der Pumpe müssen so verlegt sein, dass ein gefahrloser Betrieb und eine einfache Mon-
tage/Demontage gegen ist.
5.2.
Einbau
Folgeschäden z.B. durch Überflutung von Räumen bei Störungen an der Pumpe hat der Betreiber durch geeignete
Maßnahmen (z.B. Installation von Alarmanlage, Reservepumpe o.ä.) auszuschließen.
Die Hebeanlage ist so zu installieren, dass der Deckel geöffnet werden kann. Achten Sie darauf, dass genügend
Freiraum zwischen den seitlichen Zuläufen und vorhandenen Wänden besteht.
Entwässerungseinrichtungen deren unterster Punkt des Geruchsverschlusses tiefer als 180 mm zur Unterkante
der Hebeanlage liegt, müssen gemäß DIN EN 12050-3; (4.5.2 Rohranschlüsse) über eine geeignete Rohrschleife
(siehe Installationsbeispiel) an die Anlage angeschlossen werden.
Stellen Sie die Hebeanlage waagerecht auf einem ebenen Boden auf. Um ein geräuscharmes Arbeiten zu gewähr-
leisten, muss ein Mindestabstand von 5 mm zwischen Hebeanlage und Hauswand eingehalten werden.
Installationsbeispiel
2016/04
AUFSTELLUNG UND INBETRIEBNAHME
13/120