0.4 ALLGEMEINE ANWEISUNGEN
Die Anlagen müssen in einem guten Zustand im Einklang mit den geltenden Normen gehalten werden.
Um dieses Ziel zu erreichen muss eine regelmäßige Wartung durchgeführt werden, welche insbesondere die
Sicherheit der Anlage gewährleistet. Die Sicherheit einer Anlage muss auch die Möglichkeit beinhalten, diese einer
Wartung zu unterziehen, ohne Verletzungen oder Gesundheitsschäden zu verursachen.
Die regelmäßige Wartung der Anlage muss ausgeführt werden, um deren Zuverlässigkeit zu garantieren.
Der Zugang zur Anlage und die Umgebung müssen in einem guten Zustand gehalten werden.
Das Fachwissen der für die Wartung zuständigen Person innerhalb der Wartungsorganisation muss ständig
aktualisiert werden.
BEACHTEN SIE
Hiermit wird der Eigentümer der Anlage davon informiert, dass die Eignung der Wartungsorganisation mit den
Vorschriften im Einklang stehen muss, welche im Land gelten, wo die Anlage installiert ist. Wenn es keine
Vorschriften gibt, kann die Eignung von einem gemäß der EN ISO 9001 zertifizierten Qualitätssystem
garantiert werden. Wenn notwendig werden diese ergänzt, um die besonderen Charakteristika der Anlage zu
berücksichtigen.
0.5 ALLGEMEINE INFORMATIONEN
0.5.1 INFORMATIONEN FÜR DEN EIGENTÜMER
E' necessario per il proprietario :
Es ist notwendig für den Eigentümer :
A) die Anlage in einem sicheren Arbeitszustand zu halten.
-
Zu diesem Zweck muss er eine Wartungsorganisation in Anspruch nehmen, die den
Normanforderungen entspricht und die angemessen und ausreichend versichert ist.
B) Sich an jede Norm und Vorschrift und ihre jeweiligen Auswirkungen auf die Wartung zu halten.
C) Eine Wartungsorganisation in Anspruch zu nehmen, die die vorgesehene Wartung durchführt, wenn die
Anlage das erste Mal in Betrieb genommen wird und nach einem längeren Stillstand.
D) Dieselbe Wartungsorganisation zu beauftragen, falls es mehrere Anlagen gibt, die den gleichen Schacht, die
gleichen Räume und/oder dieselben Maschinenräume haben.
E) Die bidirektionale Kommunikationsvorrichtung effizient zu halten und die Verbindung zu einem 24h
Rettungsdienst während der ganzen Zeit, in der Aufzug benützt werden kann, aufrecht zu erhalten, wie in der
prEN81-28 beschrieben.
F) Den Aufzug außer Betrieb zu setzen.
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wenn die bidirektionale Kommunikationsvorrichtung nicht funktioniert
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in allen gefährlichen Situationen
G) Die Wartungsorganisation in folgenden Fällen zu informieren
-
Unverzüglich im Falle von Störungen der Anlage
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Im Falle einer abnormalen Änderung in der direkten Umgebung der Anlage
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Unverzüglich nach dem Außerbetriebsetzen der Anlage im Falle einer gefährlichen Situation
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Nach jeder Rettungsmaßnahme
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Vor jeglicher Änderung an der Anlage und/oder an der Umgebung oder der Verwendung
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Bevor an der Anlage jegliche Inspektions- oder andere Arbeiten, welche nicht unter Wartung fallen, von
Dritten ausgeführt werden
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Bevor die Anlage für längere Zeit außer Betrieb gesetzt wird
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Bevor die Anlage nach einem längeren Stillstand wieder in Betrieb gesetzt wird.
BEACHTEN SIE
Der Eigentümer der Anlage sollte von der Firma, welche bedeutende Änderungen durchführt, die
Wartungsanleitungen erhalten, welche an die Wartungsorganisation weiterzugeben sind.
Wartungshandbuch
Allgemeiner Teil
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Doc. n° 10991034
Rev.0.6.9
- 07.06.2006
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