Allgemeiner Teil; Einleitende Information; Definitionen; Verwendete Symbole - GMV GL MRL-MC Manuel D'entretien

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  • FRANÇAIS, page 52

0 ALLGEMEINER TEIL

0.1 EINLEITENDE INFORMATION

0.1.1 DEFINITIONEN

In vorliegendem Handbuch werden die in EN81-1 und EN 81-2 angegebenen Definitionen verwendet:
Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen, prEN81-28: Fernnotruf für
Personenaufzüge, EN1050: Sicherheit von Maschinen und Leitsätze zur Risikobeurteilung, ISO3864:
Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen, sowie folgende Definitionen:
Wartung: Alle Arbeiten, die nötig sind, um das sichere und vorgesehene Funktionieren der Anlage und ihrer
Komponenten nach der Installation und während ihres gesamten Lebenszyklus zu garantieren.
Die Wartung umfasst:
A) Schmieren, Reinigen, etc.;
Jedoch können folgende Reinigungsarbeiten nicht als Wartung angesehen werden:
-
Das Reinigen der äußeren Teile des Schachtes
-
Das Reinigen der Kabine innen
B) Kontrollen;
C) Rettungsmaßnahmen für die Fahrgäste
D) Eichungs- und Einstellungsarbeiten
E) Reparaturen oder der Austausch von Komponenten, die auf Abnützung oder Bruch zurückgeführt werden
können und die Charakteristika der Anlage nicht verändern.
Folgende Tätigkeiten werden nicht als Wartungsarbeiten angesehen:
F) der Austausch von wichtigen Bauteilen wie Maschine, Kabine, Steuerung, etc., oder von Sicherheitsbauteilen
wie Fangnetzen etc., auch wenn die Charakteristika der Bauteile mit jenen des Originals identisch sind;
G) der Austausch der Anlage;
H) die Modernisierung der Anlage, inklusive der Veränderung von jeglichem Charakteristikum der Anlage (z.B.
Geschwindigkeit, Tragfähigkeit, etc.);
I)
Rettungsmaßnahmen von Seiten der Feuerwehr
Wartungsorganisation:
Firma oder Teil einer Firma, wo für die Wartung zuständiges Fachpersonal Wartungsarbeiten für den
Eigentümer der Anlage durchführt.
für die Wartung zuständiges fachpersonal:
Eine beauftragte, angemessen geschulte Person (siehe EN ISO 9000er Serie), welche sich durch Wissen und
praktische Erfahrung auszeichnet, die notwendige Unterweisung erhalten hat, und innerhalb der
Wartungsorganisation darin unterstützt wird, dass die erforderlichen Wartungsarbeiten sicher ausgeführt werden.
Hersteller:
Natürliche oder juristische Person, die Verantwortung übernimmt, Aufzüge oder Teile derselben zu entwerfen,
bauen und zu vermarkten.
Installateur: Natürliche oder juristische Person, die Verantwortung übernimmt, Aufzüge zu entwerfen, bauen,
installieren und zu vermarkten.
Eigentümer der Anlage: Natürliche oder juristische Person, welche die Befugnis hat, über die Anlage zu
verfügen und die Verantwortung bezüglich deren Verwendung und Funktionsweise innehat.
Rettungsmaßnahmen :
Vorgang, der beginnt, nachdem die Nachricht bekannt wurde, dass eine Person in einem Aufzug eingeschlossen
wurde und der mit der Befreiung der eingeschlossenen Person endet.

0.1.2 VERWENDETE SYMBOLE

BEACHTEN SIE
Liefert dem Personal Informationen, deren Inhalt von großer Bedeutung sind.
ACHTUNG
Zeigt an, dass der beschriebene Vorgang, wenn er nicht unter Beachtung der Sicherheitsnormen
ausgeführt wird, Schäden an der Anlage oder auch schwere körperliche Schäden verursachen kann.

0.1.3 BEZUGSNORMEN

Für alle nicht in vorliegendem Handbuch enthaltenen Definitionen, konsultieren Sie bitte die geltenden Normen
und lokalen Vorschriften, insbesondere:
EN 81.1 und EN 81.2: Sicherheitsregeln für die Konstruktion und den Einbau von Aufzügen, prEN 81.28:
Fernnotruf für Personenaufzüge, EN 1050: Sicherheit von Maschinen und Leitsätze zur Risikobeurteilung, ISO
3864: Sicherheitsfarben und Sicherheitszeichen.
Wartungshandbuch
Allgemeiner Teil
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Doc. n° 10991034
Rev.0.6.9
- 07.06.2006
DE
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