9. ZUSÄTZLICHE HINWEISE
9.1 ENTSORGUNG
Das Produkt muss am Ende seiner Le-
bensdauer gemäß den geltenden Richt-
linien
hinsichtlich
und nicht zusammen mit dem normalen
Hausmüll entsorgt werden.
Das Produkt muss an entsprechenden
Sammelstellen abgegeben oder wenn der
Kauf eines neuen Produktes vorgesehen
ist, dem Händler zurückgegeben werden.
Der Hersteller übernimmt, gemäß den ge-
setzlichen Vorschriften, die für die Ent-
sorgung des Produktes erforderlichen
Kosten.
Das Produkt besteht aus nicht biologisch
abbaubaren Teilen und Substanzen, die
sofern sie auf unangemessene Weise ent-
sorgt werden, die Umwelt verunreinigen
können. Darüber hinaus können einige
dieser Materialien wieder verwertet werden,
wodurch eine Umweltverschmutzung ver-
mieden wird. Es ist Ihre und unsere Pflicht,
zum Umweltschutz beizutragen.
Das Symbol
zeigt an, dass das Pro-
dukt die Anforderungen erfüllt, die von
den neuen Richtlinien zum Umweltschutz
der
Abfalltrennung
(2012/195/EU) vorgegeben sind und am
Ende seiner Lebensdauer sachgemäß ent-
sorgt werden muss.
Holen Sie sich bei den örtlichen Behörden
die erforderlichen Informationen hinsicht-
lich der Abfallentsorgung ein.
Eine nicht diesen Hinweisen entsprech-
ende Entsorgung des Produktes wird stra-
frechtlich verfolgt.
9.2. AUßERBETRIEBNAHME UND
VERSCHROTTUNG
Die Außerbetriebnahme und die Verschrot-
tung des Doppelmesser-Portalmähwerks
140 cm beinhaltet die Zerlegung des Pro-
duktes durch autorisiertes Personal, unter
Beachtung der Vorgaben der Rechtsveror-
dnung 81/08 (Verwendung von PSA usw.),
sowie die nachfolgende Trennung und
Entsorgung, wie im Abschnitt 9.1. dieses
Bedienungs-
und
beschrieben.
Wartungshandbuchs
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