GEFAHR!
Im Falle von negativen Feststellungen
bei der Überprüfung der Sicherheits-
vorrichtungen
oder
müssen alle Vorgänge unverzüglich ein-
gestellt werden.
5.5. ANWENDUNG
GEFAHR!
Beim Einschalten der Zapfwelle (PTO) im-
mer besondere Vorsicht walten lassen.
GEFAHR!
Immer
die
individuelle
rüstung verwenden, die im Abschnitt
„Schutzkleidung" angegeben ist
GEFAHR!
Den Arbeitsposten hinter dem Lenk-
holm niemals verlassen, wenn die Ma-
schine in Betrieb ist. Die Maschine mit
laufendem Motor niemals unbeaufsich-
tigt lassen.
GEFAHR!
Den Lenkholm nicht verstellen, wenn
die Maschine in Betrieb ist.
GEFAHR!
Immer auf die heißen Maschinenteile
achten, wie zum Beispiel der Auspuff
und Auspuffschutz.
D -12
Bei verstopfter Maschine und/oder An-
baugerät müssen vor Eingreifen der Mo-
tor abgeschaltet und der Zündschlüssel
Schutzgehäuse
und/oder der Zündstecker entfernt wer-
den.
Im Falle eines Schadens am Anbauge-
rät, am Zubehörteil oder an der Maschi-
ne den Motor unverzüglich abschalten.
Um entsprechende Beschreibungen der
jeweiligen Bedienelemente der Maschine
P 130 zu erhalten, sich auf das Kapitel
"Anwendung" und "Bedienelemente" im
Schutzaus-
Bedienungs-und Wartungshandbuch der
Maschine P 130 beziehen.
5.6. REINIGUNG
Wenn die Reinigung der Maschine wäh-
rend der Arbeit erforderlich wird (Gras,
Schmutz, Schlamm usw.), muss der Motor
abgeschaltet und der Zündschlüssel und/
oder der Zündstecker entfernt werden, um
einem unerwarteten Start vorzubeugen
Vor dem Betreten des Gefahrenbe-
reichs den Stillstand aller beweglichen
Teile der Maschine und des Anbaugerä-
tes abwarten (mindesten 10 Sekunden
nach Motorstop).
GEFAHR!
GEFAHR!
GEFAHR!