HALOGENIERTE LÖSUNGSMITTEL
DEFINITION:
Kohlenwasserstoffhaltige Lösungsmittel enthalten mindestens einen der nachstehend aufgeführten Bestandteile
(BEISPIELE nicht vollständig):
FLUORKOHLENWASSERSTOFFLÖSUNGSMITTEL:
- Dichlorfluormethan
- Trichlorfluormethan
BROMIERTE LÖSUNGSMITTEL:
- Ethylendibromid
- Methylenchlorbromid
- Methylbromid
IODIERTE LÖSUNGSMITTEL:
- N-Butyliodid
- Methyliodid
- Etyliodid
- Propyliodid
7. Weitere, für den gefahrlosen Betrieb von Airlessgeräten, anzuwendende Vorschriften und
Regeln
Berufsgenossenschaftliche Unfallverhütungsvorschriften
Für den Betrieb von Airlessgeräten gelten im Bereich der Bundesrepublik Deutschland die einschlägigen
Unfallverhütungsvorschriften, insbesondere:
- Elektrische Anlagen und Betriebsmittel: BGV A2 bisher VBG 4
- Arbeiten mit Flüssigkeitsstrahlern BGV D15 bisher VBG 87
Als Betreiber von Airlessgeräten sind Sie verpflichtet Anweisungen und Pflichten, die sich aus diesen Vorschriften ergeben,
zu beachten. Dieses gilt insbesondere für die Durchführung von regelmäßigen Untersuchungen und Prüfungen, in der Regel
mindestens 1 x im Jahr, für die Sie Sorge tragen müssen.
Diese und andere einschlägige Unfallverhütungsvorschriften erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft.
Betreiber von Airlessgeräten in anderen Ländern, außerhalb von Deutschland, sind angehalten, die in diesen Ländern
geltenden einschlägigen Bestimmungen für den Betrieb von Airlessgeräten anzuwenden und einzuhalten.
CHLORIERTE LÖSUNGSMITTEL:
- Tetrachlorkohlenstoff
- Chloroform
- Ethylendichlorid
METHYLENCHLORID oder DICHLORMETAN
- Monochlorbenzol
- Orthodichlorbenzol
- Perchlorethylen
TRICHLORETHAN
- Trichlorethylen
- Monochlortoluol
Fragen Sie Ihren Materiallieferanten, ob Ihr Lösungsmittel
oder Beschichtungsstoff halogenierte Kohlenwasserstoffe
enthält.
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Übersetzung der Originalanleitung