DEUTSCH
3.5 HYDRAULISCHER ANTRIEB DES GEBLÄSES
Sicherheit
Das Gerät ist ausschließlich für die hier beschriebene
Verwendung vorgesehen. Jeder sonstige, von den Angaben
dieser Betriebsanleitung abweichende Gebrauch kann die
Maschine beschädigen und stellt eine erhebliche Gefahr für
den Maschinenbediener dar.
Die richtige Betriebsweise des Geräts hängt vom korrekten
Gebrauch und der regelmässigen Wartung ab.
Das hier beschriebenen Anleitungen müssen daher zur
Verhütung jeder Art von Störung, die den richtigen Betrieb und die
Lebensdauer der Maschine beeinschränken kännte, absolut
beachtet werden. Bei Nicht-Beachtung dieser Bestimmungen
und im Fall von Nachlässigkeit lehnt der Hersteller jegliche
Haftung ab. Der Hersteller steht auf jeden Fall für sofortige und
sorgfältige technische Beihilfe und für alles, was zum Erreichen
der besten Betriebsweise und Höchstleistung des Geräts
beitragen kann kann, zur vollen Verfügung.
Der hydraulische Gebläseantrieb darf ausschließlich von
Personen, die das Gerät und die damit verbundenen Gefahren
einwandfrei kennen, gebraucht, gewartet und repariert werden.
Es ist stets sicherzustellen, daß die Schnellkuppeldreiecke
vorschriftsgemäß eingerastet sind, da andernfalls die Hydraulik
beschädigt werden kann. Hydraulikkupplungen müssen vor dem
Trennen immer erst drucklos gesetzt werden.
Mit hohem Druck austretendes Hydrauliköl kann unter die Haut
dringen und schwere Verletzungen bzw. Infektionen verursachen.
Im Verletzungsfall unverzüglich einen Arzt aufsuchen. Aus diesem
Grund ist die Installation von hydraulischen Komponenten in der
Schlepperkabine untersagt.
Alle Komponenten der Hydraulikanlage müssen gewissenhaft
angebracht werden, um Beschädigungen bei Betrieb des Geräts
zu vermeiden. Die Hydraulik zum Antrieb des Gebläses gibt es in
zwei Ausführungen:
a) Abhängige Hydraulik: Anschluß an die Schlepperhydraulik;
b) Separate Hydraulik: Ölpumpe und eigener Druckölkreis.
3.5.1 ANSCHLUSS AN DIE SCHLEPPERHYDRAULIK
Zum Betrieb des Geräts erforderliche Ausstattung des
Schleppers:
- Ausreichende Anzahl Steuergeräte für alle hydraulisch
angetriebenen bzw. gesteuerten Geräte. Die Ölversorgung
des Gebläseantriebs muß hierbei maximale Priorität haben.
- Ölfördermenge des Schleppers: Der Antrieb des Gebläses
benötigt circa 32 Liter/Minute bei einem Höchstdruck von 170 bar.
- Für einen sachgemäßen Antrieb des Gebläses und eine
ausreichende Kühlung des Öls wird empfohlen, einen Kreislauf
für eine Ölmenge von 55÷60 Litern vorzusehen.
- Ölkühlung: Falls der Schlepper nicht mit einem Ölkühler
ausgerüstet ist, muß man:
a) Einen Ölkühler installieren.
b) Die Ölmenge durch einen zusätzlichen Ölvorratsbehälter
erhöhen (Verhältnis 1:2 zwischen Pumpenfördermenge /
Minute und Ölreserve).
- Ein druckloser Rücklauf ist erforderlich, damit der
Hydraulikmotor nicht beschädigt wird (Max. 10 bar).
- Der Rücklauf muss nicht durch Steuerventile geleitet werden.
- Schlepper: Es ist zu prüfen, ob der Schlepper die oben
genannten Voraussetzungen erfüllt. Falls erforderlich, den
Schlepper vom Fachbetrieb entsprechend nachrüsten lassen.
- Ölversorgung: Die Angaben der Übersichtszeichnung in Abb.
21 beachten.
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GEBRAUCH UND WARTUNG
ACHTUNG
BESCHREIBUNG DER FUNKTIONSWEISE
Der zum Antrieb des Gebläses erforderliche Ölstrom fließt vom
Steuergerät des Schleppers durch die Druckölleitung zu einem
Dreiwege-Druckregelventil. Die Drehzahl des Hydromotors und
damit also des Gebläses ist direkt proportional vom Öldruck
abhängig, der am Manometer ablesbar ist (Tabelle 4). Ein
Sicherheitsventil auf der Hydraulikanlage sorgt dafür, daß das
Laufrad auch nach dem Absperren bzw. nach einem plötzlichen
Ausfall der Ölversorgung aufgrund seiner Massenträgheit
nachlaufen kann. Der Ölrücklauf, in den auf Anfrage ein Ölkühler
eingesetzt werden kann, muß mit Niederdruck (max. 10 bar)
erfolgen, andernfalls wird der Öldichtring des Hydromotors
beschädigt. Die Verwendung einer Rücklaufleitung mit ¾ Zoll
Innenweite wird empfohlen, die Leitung ist wie folgt an die
Rücklaufverschraubung der Schlepperhydraulik anzuschließen:
a) Das Rücklauföl muß durch den Filter strömen.
b) Das Rücklauföl darf nicht durch die Steuergeräte fließen,
sondern muß durch eine Niederdruckleitung (Rückleitung)
abgeleitet werden.
Nähere Hinweise hierzu liefert der Schlepperhersteller.
INBETRIEBNAHME
Bei abgeschaltetem Motor und sicher gebremstem Schlepper
alle Schnellkupplungen einstecken. Den Motor starten und die
Hydraulik einige Minuten lang bei Leerlaufdrehzahl betätigen.
Den Druck dabei konstant halten, um Drehzahlschwankungen
des Gebläses zu vermeiden. Den Druck erst regulieren,
nachdem das Öl seine Betriebstemperatur erreicht hat und
keine Drehzahlschwankungen des Gebläses mehr auftreten.
Falls das Anbaugerät an verschiedenen Schleppern - daher
also auch mit unterschiedlichen Steuergeräten und Ölsorten -
betrieben wird, muß diese Einstellung an jedem Schlepper neu
vorgenommen werden. Bei Schleppern mit Verstellförderpumpe
(Hydraulik mit offenem System) und Ölstromregler muß das
Dreiwege-Regelventil «B» vollständig geöffnet werden. Hierzu
anfangs eine geringe Ölfördermenge einstellen und dann den
internen Regler schrittweise öffnen, bis am Manometer «C»
der gewünschte Druck angezeigt wird (siehe Abschnitt 3.5.3).
A - Schnellkupplung d.
Druckölzuleitung;
B-
Dreiwege-
Druckregelventil;
C-
Manometer;
D-
Hydromotor;
E-
Sicherheitsventil;
F-
Schnellkupplung d.
Rücklaufleitung;
G- Kühltank
(Zubehôr).
Am Schlepper
fig. 21
g
D
C
E
B
A
cod. G19503380
G
F