Gaspardo PA2 Manuel D'emploi Et Entretien page 87

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24) Nie den Fahrerplatz verlassen, wenn der Schlepper in Betrieb
ist.
25) Vor der Inbetriebnahme des Geräts prüfen, daß die Stützfüsse
unter die Maschine entfernt wurden, die richtige Montage und
Einstellung
die
Maschine
Maschinenzustand kontrollieren und sicherstellen, daß die
Verschleißteile sich in gutem Zustand befinden.
26) Vor dem Auskuppeln der Vorrichtung aus dem Drei-Punkt-
Anschluß ist der Steuerhebel des Hubwerks in die Sperrposition
zu bringen und es sind die Stützfüsse abzusenken.
27) Immer bei guter Sicht arbeiten.
28) Alle Tätigkeiten sind in sauberer, nicht staubiger Umgebung von
erfahrenem, mit Schutzhand-schuhen ausgestattetem
Fachpersonal durchzuführen.
Schlepperanschluß
1) Die Maschine mittels der dazu bestimmten, den Normen
entsprechenden Hubvorrichtung wie vorgesehen an einen
Schlepper mit geeigneter Zugkraft und Konfiguration ankuppeln.
2) Die Kategorie der Anschlußbolzen des Geräts muß mit dem
Anschluß der Hubvorrichtung übereinstimmen.
3) Vorsicht beim Arbeiten im Bereich der Hebearme. Dieser Bereich
ist eine Gefahrenzone.
4) Beim Ein- und Auskuppeln der Maschine ist größte
Aufmerksamkeit geboten.
5) Es ist strengstens verboten zwischen den Schlepper und den
Anschluß zu treten, um die Hubsteuerung von aussen zu
betätigen (Abb. 3).
6) Es ist strengstens verboten, bei laufendem Motor und
eingeschalteter Kardanwelle zwischen Schlepper und Gerät zu
treten (Abb. 3). Man darf sich nur zwischen die Teile begeben,
nachdem die Standbremse betätigt und die Räder mit einem
Keil oder Stein geeigneter Größe abgesichert wurden.
7) Der Anschluss einer Zusatzaus-rüstung am Schlepper führt zur
Verlagerung der Achslasten. Am Schlepper ist daher Frontballast
anzubringen, um das Gewicht auf den Achsen auszugleichen.
Die Übereinstimmung der Schlepper-leistung mit dem Gewicht,
das die Maschine auf die Dreipunkte-Kupplung überträgt, prüfen.
Im Zweifelsfall den Hersteller des Schleppers zu Rat ziehen.
8) Das zulässige
Achshöchst-gewicht, das bewegbare
Gesamtgewicht sowie die Transport- und Straßen-
verkehrsordnung beachten.
Teilnahme am Straßenverkehr
1) Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind die Bestimmungen
der Straßen-verkehrsordnung zu beachten, die in dem jeweiligen
Land gelten.
2) Eventuelle Zubehörteile für den Transport müssen geeignet
gekennzeichnet sein und mit Schutzvorrichtungen ausgerüstet
sein.
3) Es ist genau zu beachten, daß Straßenlage, Lenk- und
Bremswirkung eventuell auch stark durch eine getragene oder
geschleppte Maschine beeinträchtigt werden können.
fig. 3
cod. G19503380
GEBRAUCH UND WARTUNG
prüfen;
den
perfekten
g
4) Für die Arbeit unter sicheren Bedingungen sind die Vorschriften
der Straßenverkehrsordnung zu beachten, die vorschreiben,
dass mindestens 20% des alleinigen Schleppergewichtes auf
der Vorderachse lasten muss und dass das auf den Armen des
Hubwerks lastende Gewicht
Schleppergewichts liegen darf.
5) In Kurven ist Vorsicht geboten, da durch die geänderte Lage des
Schwerpunkts mit oder ohne Ausrüstung eine Fliehkraft entsteht.
Gleichermaßen ist Vorsicht auf abschüssigen Straßen und an
Gefällen geboten.
6) Beim Transport müssen die Ketten der seitlichen
Schlepperhebearme eingestellt und befestigt werden; prüfen,
daß die Abdeckungen der Saatgut- und Düngerbehälter gut
verschlossen sind. Den Schalthebel der hydraulischen
Hubvorrichtung in die blockierte Stellung bringen.
7) Beim Transport auf der Straße müssen die Behälter und Trichter
leer sein. Höchstgeschwindigkeit 25 km/h. Immer die
Tankabdeckung mit Haubenverschluss sichern (A,Fig.4)
Regelmaessig den Haubenverschluss auf Alterung
ueberpruefen und bei Bedarf austauschen!
8) Fortbewegungen ausserhalb des Arbeitsbereichs dürfen nur
erfolgen, wenn das Gerät sich in der Transportposition befindet.
9) Der Hersteller liefert auf Anfrage Ausrüstungen und Tabellen zur
Kennzeichnung des Raumbedarfs.
10) Wenn die geschleppten oder an dem Schlepper angebrachten
Ausrüstungen und Geräte die Sichtbarkeit der Signalisierungs-
und Beleuchtungsvorrichtungen des Schleppers verdecken,
müssen diese Vorrichtungen auch an den Ausrüstungen
angebracht werden, wobei die Vorschriften der im jeweiligen
Anwendungsland geltenden Straßenverkehr-sordnung zu
beachten sind. Beim Gebrauch ist zu kontrollieren, daß die
Anlange einwandfrei funktioniert. Befahren oeffentlichere
Strassen nur mit ausgeschalteten Arbeitsscheinwerfern (B, Fig.
4). Abblendlicht (C, Fig.4) nur unter Beachtung oertlicher
Bestimmungen einstellen und benutzen.
fig. 4
B
C
DEUTSCH
nicht über 30% des
CENTAURO
400/450
A
CENTAURO
B
500/600
PA2
C
A
87

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