Störungen, die mit dem Sägeband zusammenhängen, treten meist während des Sägeprozesses
auf. Gehen Sie bei der Suche nach der Ursache der Störung die Tabelle von oben nach unten
durch.
Tätigkeit
Maschine reinigen, Ab-
streifbürste reinigen
Sägebandspannung prüfen
Sicherheitseinrichtungen
überprüfen
Maschine schmieren
BGV-A3 Prüfung (bzw.
entsprechende nationale
Vorschrift)
Prüfung nach BetrSichV §10
(2) (bzw. entsprechende
nationale Vorschrift)
Vor jeder Instandhaltungstätigkeit (außer Prüfung der Sicherheitseinrichtungen):
Schwenken Sie den Sägebügel in seine hinterste Position.
Wenn sich in der Maschine noch ein Werkstück befindet, dann entfernen Sie es (siehe Kap.
7.5).
Schalten Sie die Maschine am Hauptschalter aus und sichern Sie ihn gegen Wiederein-
schalten.
Nach jeder Instandhaltungstätigkeit:
Tragen Sie die durchgeführten Tätigkeiten (außer Reinigung) im Instandhaltungsprotokoll
ein (siehe Kap. 9.6).
9.1
Maschine reinigen
Achtung!
Zur Reinigung keine Druckluft benutzen.
Durch die Druckluft werden Späne und Staub in die Maschinenführungen, Lager und
elektrische Einrichtungen geblasen. Schäden an der Maschine können die Folge sein.
Achtung!
Kunststoffabfälle verschmutzen die Umwelt.
Entsorgen Sie die anfallenden Sägespäne und Kunststoffabfälle entsprechend der örtlich
geltenden gesetzlichen Vorschriften.
So reinigen Sie die Maschine:
Führen Sie, falls noch nicht geschehen, die Schritte in Kap. 9. aus.
Entfernen Sie die Sägespäne von Maschinenteilen mit Handfeger, Pinsel oder Staubsauger.
Entfernen Sie mit einem Pinsel die Sägespäne an den Führungsrollen der Sägebandführung
Öffnen Sie die Sägebandabdeckung. Prüfen Sie die Abstreifbürste und entfernen Sie die
Sägespäne mit einem Handfeger, Pinsel oder Staubsauger.
wie oft
täglich bzw. nach Benutzung
wöchentlich
wöchentlich
wöchentlich
siehe BGV-A3
nach § 3 Abs. 3 (Gefähr-
dungsbeurteilung) ermittel-
ten Fristen
DEUTSCH
Beschreibung
(siehe Kap. 9.1)
(siehe Kap. 9.2)
(siehe Kap. 9.5 )
Fetten Sie das Gelenk des
Sägebügels
Servicetechniker anfordern
bzw. befähigte Person
beauftragen
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