Gewährleistungsbestimmungen - Minox Leica M3 2.1 Notice D'utilisation

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Gewährleistungsbestimmungen
Mit dem Kauf dieser MINOX Kamera haben Sie ein
Produkt erworben, das nach besonders strengen
Qualitätsrichtlinien hergestellt und geprüft wurde.
Die für dieses Produkt geltende gesetzliche
Gewährleistung von 2 Jahren wird von uns ab dem Tag
des Verkaufs durch einen autorisierten Händler unter fol-
genden Bedingungen übernommen:
1) In der Gewährleistungszeit werden Beanstandungen,
die auf Fabrikationsfehlern beruhen, kostenlos und nach
eigenem Ermessen durch Instandsetzung, Austausch
defekter Teile oder Umtausch in ein gleichartiges einwand-
freies Erzeugnis behoben. Weitergehende Ansprüche,
gleich welcher Art und gleich aus welchem Rechtsgrund
im Zusammenhang mit dieser Gewährleistung, sind aus-
geschlossen.
2) Gewährleistungsansprüche entfallen, wenn der betref-
fende Mangel auf unsachgemäße Behandlung – wozu
auch die Verwendung von Fremdzubehör zählen kann –
zurückzuführen ist, ein Eingriff von nicht autorisierten
Personen und Werkstätten durchgeführt oder die
Fabrikationsnummer unkenntlich gemacht wurde.
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3) Gewährleistungsansprüche können nur bei Vorlage
eines maschinengeschriebenen Kaufbelegs eines autori-
sierten Händlers geltend gemacht werden.
4) Bei Inanspruchnahme der Gewährleistung leiten Sie
bitte die MINOX Kamera zusammen mit dem Original des
maschinengeschriebenen Kaufbelegs und einer
Schilderung der Beanstandung dem Kundendienst der
MINOX GmbH oder einer Landesvertretung zu.
5) Touristen steht im Bedarfsfalle unter Vorlage des
maschinengeschriebenen Kaufbelegs die Vertretung des
jeweiligen Reiselandes gemäß den Regelungen zur
Gewährleistung der MINOX GmbH zur Verfügung.
MINOX GmbH
Walter-Zapp-Str. 4
D-35578 Wetzlar
Tel.:
+49 (0) 6441 / 917-0
Fax:
+49 (0) 6441 / 917-612
eMail:
info@minox.com
Internet: www.minox.com

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