Prüfung Des Gerätes; Entsorgungshinweis; Wichtiger Hinweis Zur Produkthaftung; Garantieerklärung - WAGNER ProSpray 20 Spraypack Mode D'emploi

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PRÜFUNG DES GERÄTES
Aus Gründen der Sicherheit empfehlen wir das Gerät bei Bedarf,
jedoch mindestens alle 12 Monate, durch Sachkundige daraufhin
zu prüfen, ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur nächsten
Inbetriebnahme
hinausgeschoben
sind
auch
alle
(eventuell
Prüfungs-
und
Wartungsvorschriften
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen
der Firma Wagner.

ENTSORGUNGSHINWEIS

Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU zur Entsor-
gung von Elektro- Altgeräten, und deren Umsetzung in nati-
onales Recht, ist dieses Produkt nicht über den Hausmüll zu
entsorgen, sondern muss der umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden!
Ihr Wagner - Altgerät wird von uns, bzw. unseren Handelsvertre-
tungen zurückgenommen und für Sie umweltgerecht entsorgt.
Wenden Sie sich in diesem Fall an einen unserer Service-Stütz-
punkte, bzw. Handelsvertretungen oder direkt an uns.

WICHTIGER HINWEIS ZUR PRODUKTHAFTUNG

Nach dem seit 01.10.1990 geltenden Produkthaftungsgesetz
haftet der Hersteller für sein Produkt bei Produktfehlern unein-
geschränkt nur dann, wenn alle Teile vom Hersteller stammen
oder von diesem freigegeben wurden, die Geräte sachgemäß
montiert und betrieben werden. Bei Verwendung von frem-
dem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz oder teil-
weise entfallen, wenn die Verwendung des fremden Zubehörs
oder der fremden Ersatzteile zu einem Produktfehler führt. In
extremen Fällen kann von den zuständigen Behörden (Berufs-
genossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt) der Gebrauch des
gesamten Geräts untersagt werden.
Mit original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die
Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
GARANTIEERKLÄRUNG
(Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Pro -Farbauftragsgeräte (im folgenden Pro-
dukte genannt) werden sorgfältig geprüft, getestet und
unterliegen den strengen Kontrollen der Wagner Qualitäts-
sicherung. Wagner gibt daher ausschließlich dem gewerbli-
chen oder beru ichen Verwender, der das Produkt im auto-
risierten Fachhandel erworben hat (im folgenden „Kunde"
genannt), eine erweiterte Garantie für die im Internet unter
28
werden.
Zusätzlich
abweichende)
nationalen
zu
beachten.
www.wagner-group.com/pro -guarantee aufgeführten Pro-
dukte.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kaufver-
trag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden durch
diese Garantie nicht eingeschränkt.
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entschei-
dung das Produkt oder Einzelteile hiervon ausgetauscht oder
repariert werden oder das Gerät gegen Erstattung des Kauf-
preises zurückgenommen wird. Die Kosten für Material und
Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte oder
Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Ge-
brauch oder gleichzusetzender Beanspruchung wie insbeson-
dere Schichtbetrieb oder bei Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir ebenso
12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch den
autorisierten Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf dem
Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauf-
ten Produkte verlängert sich die Garantiezeit um 24 Monate,
wenn der Käufer diese Geräte innerhalb von 4 Wochen nach
dem Tag der Lieferung durch den autorisierten Fachhandel
entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen registriert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter
www.wagner-group.com/pro -guarantee.
Als Bestätigung gilt das Garantiezerti kat, sowie der Origi-
nal-Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht.
Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer sich
mit der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten einver-
standen erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Pro-
dukt weder verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche ge-
gen und aus der Garantie nicht mehr geltend gemacht werden.
3. Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Verar-
beitung oder Leistung des Geräts, so sind Garantieansprüche
unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 2 Wochen
geltend zu machen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der autori-
sierte Fachhändler, welcher das Gerät ausgeliefert hat, berech-
tigt. Die Garantieansprüche können auch bei unseren, in der
Bedienungsanleitung genannten, Servicedienststellen geltend
gemacht werden. Das Produkt muss zusammen mit dem Ori-
ginal-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums und der Pro-
duktbezeichnung enthalten muss, frei eingesandt oder vorge-
legt werden. Zur Inanspruchnahme der Garantieverlängerung
muss zusätzlich das Garantiezerti kat beigefügt werden.
Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Beschä-
digung des Produkts auf dem Weg zu oder von der Stelle, wel-
che die Garantieansprüche entgegennimmt oder das instand
Pro 20

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