Prüfung des Gerätes nach den Richtlinien für Flüssigkeitsstrahler
(Spritzgeräte) der Berufsgenossenschaften.
Das Gerät ist bei Bedarf, jedoch mindestens alle
12 Monate, durch Sachkundige daraufhin zu prüfen, ob ein sicherer
Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegtem Gerät kann die Prüfung bis zur nächsten Inbetrieb-
nahme hinausgeschoben werden.
Der Betreiber ist verpflichtet, das Gerät zur Prüfung anzumelden.
Wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen der Firma WAGNER.
(Diese Vorschrift gilt nur für die Bundesrepublik Deutschland).
Wichtiger Hinweis zur Produkthaftung
Aufgrund einer ab 01.01.1990 gültigen EU-Verordnung haftet der
Hersteller nur dann für sein Produkt, wenn
alle Teile vom Hersteller stammen oder von diesem freigegeben wur-
den, bzw. die Geräte sachgemäss montiert und betrieben werden.
Bei Verwendung von fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die
Haftung ganz oder teilweise entfallen; in extremen Fällen kann von
den zuständigen Behörden (Berufsgenossenschaft und Gewerbeauf-
sichtsamt) der Gebrauch des gesamten Gerätes untersagt werden.
Mit Original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die Ge-
währ, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
Konformitätserklärung
Hiermit erklären wir, daß die Bauart von
WAGNER EP 2800, 230 V 50 Hz, 0258 015
folgenden einschlägigen Bestimmungen entspricht:
91/368 EWG, 93/44 EWG und 93/68 EWG.
Angewendete harmonisierte Normen, insbesondere:
EN 60335, EN 55014, EN 292-1/-2
Angewendete nationale technische Spezifikationen, insbesondere:
––––––––––––––––––––––––
Datum: 5. 5. 1998
Geschäftsführer
Unterschrift
Important notes on product liability
As a result of an EC regulation being effective as from Janu-
ary 1, 1990, the manufacturer shall only be liable for his
product if all parts come from him or are released by him,
and if the devices are properly mounted and operated.
If the user applies outside accessories and spare parts, the
manufacturer´s liability can fully or partially be inapplicable;
in extreme cases usage of the entire device can be prohib-
ited by the competent authorities (employer´s liability insu-
rance association and factory inspectorate division).
Only the usage of original WAGNER accessories and spare
parts guarantees that all safety regulations are observed.
D
Garantieerklärung
Für dieses Gerät leisten wir Werksgarantie in folgendem Umfang:
Alle diejenigen Teile werden unentgeltlich nach unserer Wahl ausgebessert
oder neu geliefert, die sich innerhalb von 24 Monaten bei Einschicht-, 12
Monaten bei Zweischicht- oder 6 Monaten bei Dreischichtbetrieb seit
Übergabe an den Käufer infolge eines vor dieser Übergabe liegenden
Umstandes – insbesondere wegen fehlerhafter Bauart, schlechter Baustoffe
oder mangelhafter Ausführung – als unbrauchbar oder in ihrer
Brauchbarkeit erheblich beeinträchtigt erweisen.
Die Garantie wird in der Form geleistet, daß nach unserer Entscheidung das
Gerät oder Einzelteile hiervon ausgetauscht oder repariert werden. Die
hierfür erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-,
Arbeits-, und Materialkosten werden von uns getragen, es sei denn, daß
sich die Aufwendungen erhöhen, weil das Gerät nachträglich an einen
anderen Ort als den Sitz des Bestellers verbracht worden ist.
Wir übernehmen keine Garantie für Schäden, die durch folgende Gründe
verursacht oder mitverursacht worden sind:
Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Montage, bzw.
Inbetriebsetzung durch den Käufer oder durch Dritte, natürliche Abnutzung,
fehlerhafte Behandlung oder Wartung, ungeeignete Beschichtungsstoffe,
Austauschwerkstoffe und chemische, elektrochemische oder elektrische
Einflüsse, sofern die Schäden nicht auf ein Verschulden von uns
zurückzuführen sind. Schmirgelnde Beschichtungsstoffe wie z.B. Mennige,
Dispersionen, Glasuren, flüssige Schmirgel, Zinkstaubfarben usw.
verringern die Lebensdauer von Ventilen, Packungen, Spritzpistolen, Düsen,
Zylinder, Kolben usw.. Hierauf zurückzuführende Verschleißerscheinungen
sind durch diese Garantie nicht gedeckt.
Komponenten die nicht von Wagner hergestellt wurden, unterliegen der
ursprünglichen Herstellergarantie.
Der Austausch eines Teiles verlängert nicht die Garantiezeit des Gerätes.
Das Gerät ist unverzüglich nach Empfang zu untersuchen.
Offensichtliche Mängel sind bei Vermeidung des Verlustes der Garantie
innerhalb von 14 Tagen nach Empfang des Gerätes der Lieferfirma oder
uns schriftlich mitzuteilen.
Wir behalten uns vor, die Garantie durch ein Vertragsunternehmen erfüllen
zu lassen.
Die Leistung dieser Garantie ist abhängig vom Nachweis durch Rechnung
oder Lieferschein. Ergibt die Prüfung, daß kein Garantiefall vorliegt, so geht
die Reparatur zu Lasten des Käufers.
Klargestellt wird, daß diese Garantieerklärung keine Einschränkung der
gesetzlichen, bzw. der durch unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen
vertraglich vereinbarten Ansprüche darstellt.
er
Entwicklungsleit
Änderungen vorbehalten · Printed in Germany
GB
Herewith we declare that the supplied version of
WAGNER EP 2800, 230 V 50 Hz, 0258 015
complies with the following provisons applying to it:
91/368 EEC, 93/44 EEC and 93/68 EEC.
Applied harmonized standards, in particular:
EN 60335, EN 55014,EN 292-1/-2
Applied national technical standards and specifications, in
particular:
––––––––––––––––––––––––––––
Date : 5. 5. 1998
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Declaration of conformity
Executive Officer
Signature
J. Wagner GmbH
Head of Development