Prüfung Des Gerätes; Entsorgungshinweis; Wichtiger Hinweis Zur Produkthaftung; Garantieerklärung - WAGNER PROSPRAY 3.20 Mode D'emploi

Table des Matières

Publicité

Les langues disponibles

Les langues disponibles

ProSpray 3.20
PRÜFUNG DES GERÄTES
Aus
Gründen
der
Sicherheit
Gerät
bei
Bedarf,
Monate,
durch
Sachkundige
ob ein sicherer Betrieb weiterhin gewährleistet ist.
Bei stillgelegten Geräten kann die Prüfung bis zur nächsten
Inbetriebnahme
hinausgeschoben
sind
auch
alle
(eventuell
Prüfungs-
und
Wartungsvorschriften
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an die Kundendienststellen
der Firma Wagner.

ENTSORGUNGSHINWEIS

Gemäß der europäischen Richtlinie 2012/19/EU zur Entsor-
gung von Elektro- Altgeräten, und deren Umsetzung in nati-
onales Recht, ist dieses Produkt nicht über den Hausmüll zu
entsorgen, sondern muss der umweltgerechten Wiederver-
wertung zugeführt werden!
Ihr Wagner - Altgerät wird von uns, bzw. unseren Handels-
vertretungen zurückgenommen und für Sie umweltgerecht
entsorgt. Wenden Sie sich in diesem Fall an einen unserer
Service-Stützpunkte, bzw. Handelsvertretungen oder direkt
an uns.

WICHTIGER HINWEIS ZUR PRODUKTHAFTUNG

Nach dem seit 01.10.1990 geltenden Produkthaftungsgesetz
haftet der Hersteller für sein Produkt bei Produktfehlern un-
eingeschränkt nur dann, wenn alle Teile vom Hersteller stam-
men oder von diesem freigegeben wurden, die Geräte sach-
gemäß montiert und betrieben werden. Bei Verwendung von
fremdem Zubehör und Ersatzteilen kann die Haftung ganz
oder teilweise entfallen, wenn die Verwendung des fremden
Zubehörs oder der fremden Ersatzteile zu einem Produkt-
fehler führt. In extremen Fällen kann von den zuständigen
Behörden (Berufsgenossenschaft und Gewerbeaufsichtsamt)
der Gebrauch des gesamten Geräts untersagt werden.
Mit original WAGNER Zubehör und Ersatzteilen haben Sie die
Gewähr, dass alle Sicherheitsvorschriften erfüllt sind.
GARANTIEERKLÄRUNG
(Stand 01.02.2009)
1. Garantieumfang
Alle Wagner Profi-Farbauftragsgeräte (im folgenden Pro-
dukte genannt) werden sorgfältig geprüft, getestet und
unterliegen den strengen Kontrollen der Wagner Qualitäts-
sicherung. Wagner gibt daher ausschließlich dem gewerb-
lichen oder beruflichen Verwender, der das Produkt im au-
torisierten Fachhandel erworben hat (im folgenden „Kunde"
genannt), eine erweiterte Garantie für die im Internet unter
www.wagner-group.com/profi-guarantee aufgeführten Pro-
dukte.
empfehlen
wir
jedoch
mindestens
alle
daraufhin
zu
werden.
Zusätzlich
abweichende)
nationalen
zu
beachten.
Die Mängelhaftungsansprüche des Käufers aus dem Kauf-
vertrag mit dem Verkäufer sowie gesetzliche Rechte werden
das
durch diese Garantie nicht eingeschränkt.
12
Wir leisten Garantie in der Form, dass nach unserer Entschei-
prüfen,
dung das Produkt oder Einzelteile hiervon ausgetauscht
oder repariert werden oder das Gerät gegen Erstattung des
Kaufpreises zurückgenommen wird. Die Kosten für Material
und Arbeitszeit werden von uns getragen. Ersetzte Produkte
oder Teile gehen in unser Eigentum über.
2. Garantiezeit und Registrierung
Die Garantiezeit beträgt 36 Monate, bei industriellem Ge-
brauch oder gleichzusetzender Beanspruchung wie insbe-
sondere Schichtbetrieb oder bei Vermietung 12 Monate.
Für Benzin und Luft betriebene Antriebe gewähren wir eben-
so 12 Monate.
Die Garantiezeit beginnt mit dem Tag der Lieferung durch
den autorisierten Fachhandel. Maßgebend ist das Datum auf
dem Original-Kaufbeleg.
Für alle ab 01.02.2009 beim autorisierten Fachhandel gekauf-
ten Produkte verlängert sich die Garantiezeit um 24 Monate,
wenn der Käufer diese Geräte innerhalb von 4 Wochen nach
dem Tag der Lieferung durch den autorisierten Fachhandel
entsprechend den nachfolgenden Bestimmungen registriert.
Die Registrierung erfolgt im Internet unter
www.wagner-group.com/profi-guarantee.
Als Bestätigung gilt das Garantiezertifikat, sowie der Origi-
nal-Kaufbeleg, aus dem das Datum des Kaufes hervorgeht.
Eine Registrierung ist nur dann möglich, wenn der Käufer
sich mit der Speicherung seiner dort einzugebenden Daten
einverstanden erklärt.
Durch Garantieleistungen wird die Garantiefrist für das Pro-
dukt weder verlängert noch erneuert.
Nach Ablauf der jeweiligen Garantiezeit können Ansprüche
gegen und aus der Garantie nicht mehr geltend gemacht
werden.
3. Abwicklung
Zeigen sich innerhalb der Garantiezeit Fehler in Material, Ver-
arbeitung oder Leistung des Geräts, so sind Garantieansprü-
che unverzüglich, spätestens jedoch in einer Frist von 2 Wo-
chen geltend zu machen.
Zur Entgegennahme von Garantieansprüchen ist der auto-
risierte Fachhändler, welcher das Gerät ausgeliefert hat, be-
rechtigt. Die Garantieansprüche können auch bei unseren,
in der Bedienungsanleitung genannten, Servicedienststellen
geltend gemacht werden. Das Produkt muss zusammen mit
dem Original-Kaufbeleg, der die Angabe des Kaufdatums
und der Produktbezeichnung enthalten muss, frei einge-
sandt oder vorgelegt werden. Zur Inanspruchnahme der
Garantieverlängerung muss zusätzlich das Garantiezertifikat
beigefügt werden.
Die Kosten sowie das Risiko eines Verlustes oder einer Be-
schädigung des Produkts auf dem Weg zu oder von der Stel-
le, welche die Garantieansprüche entgegennimmt oder das
instand gesetzte Produkt wieder ausliefert, trägt der Kunde.
27

Publicité

Table des Matières
loading

Table des Matières